Berliner Kissen: BOB kritisiert mangelnde Materialprüfung

Vertrauensverlust durch Fehlinformationen

„Die BOB-Ratsfraktion hält nicht nur die Schadenssumme, welche durch die Demontage der Berliner Kissen entstanden ist, sondern auch den Vertrauensverlust durch die Fehlinformationen seitens des betroffenen Vorstandsbereichs für nicht hinnehmbar“, so das hinzugewählte Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Steffen Grüner.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 17.Januar 2019 behauptete der Vorstand 3 auf Nachfrage der BOB, dass „… es trotz mehrerer Versuche leider nicht gelungen sei, überhaupt mit der Herstellerfirma in Kontakt zu kommen…“ und dass die Verwaltung erst „… kurz nach dem Einbau…“ (September 2018) „… Kenntnis bekommen habe, dass die eingebauten Kissen nicht den Vorgaben entsprochen hätten.

Dies widerspreche einer Email des Herstellers vom 15. März 2018, welche dezidiert über eine Änderung der Kissen informiert habe und den jetzigen Mangel genau spezifiziert. So heißt es in der Mail der Fa. Moravia, dass eine Kompatibilität mit den einzelnen Elementen des Vorgängers jedoch nicht gegeben sei.

Infolge der Auftragserteilung der Verwaltung im Juli, wäre es von März bis Juni möglich gewesen, die neuen Kissen zu testen und zu evaluieren oder vergleichbare Kissen der ersten Generation bei einem Mitbewerber zu bestellen.

Grüner kritisiert, dass die Bürgerinnen und Bürger Osnabrücks, sowie die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung- und Umwelt hier fehlinformiert wurden.

BOB äußert absolutes Unverständnis darüber, warum mit der Herstellerfirma zwar die Maße der Kissen, nicht aber die Zusammensetzung des Herstellungsmaterials vereinbart wurde und möchte von der Verwaltung geklärt wissen, ob es eine Haftungspflicht für diese Fehlentscheidung gebe.

Außerdem sei zu klären, welche Maßnahmen die Verwaltung, auch angesichts früherer kostenträchtiger Fehlentscheidungen wie zum Beispiel am Neumarkt/Neuen Graben (Aufbringen von permanenten Fahrbahnmarkierungen trotz anhängigen Klageverfahrens) trifft, um dies zukünftig zu vermeiden.