
Vor der 6. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück wurden heute in dem Verfahren wegen eines Brandes im Franziskus-Hospital Harderberg im Jahr 2018, bei dem ein Patient verstorben war (Az. 6 Ks 9/18), die Plädoyers gehalten.
Der heute 57 Jahre alte Angeklagte wurde zur Tatzeit selbst im Franziskus-Hospital als Patient behandelt und war im selben Zimmer untergebracht wie das spätere Brandopfer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Bett seines bewegungsunfähigen Bettnachbarn am Abend des 03. August 2018 in Brand gesetzt zu haben. Er soll auf diese Weise heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln den Tod des Bettnachbarn herbeigeführt haben, der an den Folgen des Feuers verstarb (siehe auch PM 8/19).
In den am heutigen Dienstag, dem 26. März 2019, gehaltenen Plädoyers kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Anklagevorwurf sich in der Hauptverhandlung bestätigt habe.
Sie beantragte die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge. Zudem beantragte sie, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt oder einer psychiatrischen Einrichtung sah die Staatsanwaltschaft dagegen nicht als gegeben an.
Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Die Hauptverhandlung habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen können. Der Vertreter des Sohnes des Brandopfers, der als Nebenkläger im Verfahren aufgetreten war, stellte keinen eigenen Antrag.
Der Angeklagte hatte im Verfahren von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. In seinem letzten Wort betonte er, dass er unschuldig sei und mit dem Brand nichts zu tun habe.
Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts wird ihr Urteil am Freitag dieser Woche, dem 29. März 2019, ab 11.00 Uhr in Saal 272 (Schwurgerichtssaal) des Landgerichts verkünden.
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- Justitia: Ajel