Plädoyers und Urteil im Verfahren wegen Misshandlungsvorwürfen in Emsbüren erwartet

Vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wird voraussichtlich in der kommenden Woche das Verfahren wegen des Vorwurfs der Misshandlung Schutzbefohlener gegen ein Ehepaar aus Emsbüren zu Ende gehen (Az. 3 KLs 20/18).

Dem Ehepaar wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den zur Tatzeit minderjährigen Sohn der Ehefrau über einen Zeitraum von fast zwei Jahren im gemeinsamen Haushalt auf unterschiedliche Weise drangsaliert und misshandelt zu haben (siehe dazu PM 10/19). Das Geschehen soll nach dem Vorwurf der Anklage vorrangig von der Mutter des Jungen ausgegangen sein. Ihrem Ehemann, dem Stiefvater des Jungen, wird zur Last gelegt, hiergegen nicht ausreichend eingeschritten zu sein.

Die Plädoyers in dem Verfahren werden voraussichtlich am kommenden Dienstag, dem 02. April 2019, um 09.00 Uhr gehalten werden. Mit einem Urteil wird am folgenden Tag, am Mittwoch, dem 03. April 3019, um 10.00 Uhr gerechnet. Die Termine finden jeweils in Saal 1 des Landgerichts (Saalzentrum) statt. 

Die Plädoyers am 02. April 2019 werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden. Dies ist vom Gesetz zwingend vorgeschrieben, wenn – wie hier – während eines Verfahrens wegen des Vorwurfs der Misshandlung Schutzbefohlener die Öffentlichkeit zeitweilig ausgeschlossen worden war (§ 171b Abs. 3 Satz 2 GVG). Für die voraussichtliche Urteilsverkündung am 03. April 2019 gilt diese generelle Regelung nicht. Hier wird die Kammer allerdings unmittelbar am Verhandlungstag zu entscheiden haben, ob im konkreten Einzelfall ein Ausschluss der Öffentlichkeit während der mündlichen Urteilsbegründung geboten ist.

Bildquellen

  • Justitia: Redaktion OSKURIER