Weitere Überwachungskamera von Stadtbaurat Otte – weitere Fragen!
Wie bereits gestern berichtet, ist die Anbringung einer Videokamera zur Verkehrsüberwachung im Hinblick auf die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und den dazugehörigen ergänzenden Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG), nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine Videoüberwachung stellt grundsätzlich einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 … Weitere Überwachungskamera von Stadtbaurat Otte – weitere Fragen! weiterlesen
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