Intercity muss wegen Gefahr in Belm Schnellbremsung einleiten!

Holzpfahl und Steine auf dem Schienenkopf / Foto: Bundespolizei

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Osnabrück und Bremen. Unbekannte legten gestern Steine und Holzpfähle auf die Bahngleise. Ein Intercity musste eine Schnellbremsung einleiten. 

Ein Triebfahrzeugführer eines Güterzuges hatte der Bundespolizei in Osnabrück am Mittwochnachmittag zunächst gemeldet, dass sein Zug bei der Durchfahrt der Gemeinde Belm gegen 16:50 Uhr möglichweise mit Steinen beworfen wurde. 

Bei der Überprüfung des Ereignisortes in Höhe der Haster Straße durch eine Streife der Bundespolizei, wurden auf beiden Richtungsgleisen mehrere aufgelegte Schottersteine und Holzpfähle mit einem Durchmesser von rund 4×6 cm festgestellt. Einige waren bereits überfahren, andere lagen noch auf den Gleisen. 

Ein herannahender Intercity konnte gerade noch von den Bundespolizisten durch optische Lichtzeichen auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht werden. Nur dadurch kam der Zug gerade noch rechtzeitig vor den aufgelegten Gegenständen zum Stillstand. 

Durch die Schnellbremsung kam es zu keinen Personen- oder Sachschäden. 

Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise an die Bundespolizei in Osnabrück unter 0541 331280. 

Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. 

Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. 

Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.