
Die Regierung muss in der Lage sein, schneller und in mehr Fällen einzugreifen, wenn eine Schule deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es muss auch möglich sein, die Finanzierung einer Schule in mehr Fällen zu beenden. Diese Maßnahmen sind Teil eines Pakets, das heute von den Bildungsministern Arie Slob und Ingrid van Engelshoven vorgelegt wurde. Auf diese Weise wollen sie mehr Möglichkeiten haben, in Schulen einzugreifen, die nicht funktionieren. Zum Beispiel in Fällen, in denen die Grundwerte und Grundrechte unserer Gesellschaft nicht respektiert werden.
Eine Reihe schwerer Vorfälle haben gezeigt, dass die Regierung nicht immer in der Lage ist, schnell und angemessen zu handeln. Für die meisten Situationen sind die aktuellen Möglichkeiten ausreichend. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in denen dies noch nicht der Fall ist. Die Minister wollen Maßnahmen ergreifen, um diesen Situationen zu begegnen.
Slob: „Bildung in einer sicheren Umgebung“
„In unserem Bildungssystem gibt es ein hohes Maß an Unabhängigkeit der Schulen“, sagt Minister Slob. „Diese Freiheit beinhaltet aber auch Verantwortung. Die meisten Schulen und Gremien gehen damit gut um. Aber wenn eine Schule oder ein Verwalter diese Verantwortung nicht übernimmt, müssen wir eingreifen können. Schließlich müssen Schüler und Studenten darauf vertrauen können, dass sie eine gute Ausbildung erhalten.“
Schnelleres Handeln in dringenden Fällen
Eine der Maßnahmen ist die Möglichkeit, in dringenden Fällen schneller zu handeln. Entscheidend ist die Schnelligkeit unter anderem bei Vorfällen mit Abschlussprüfungen. Diese Maßnahme ermöglicht es dem Minister beispielsweise, die Befugnis zur Ausstellung von Diplomen für die Durchführung einer Untersuchung vorübergehend auszusetzen.
In mehr Fällen können robustere Maßnahmen ergriffen werden
In der Grund- und Sekundarschulbildung ist es manchmal schwierig, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, da die Regeln dafür sehr streng sind. So wird es nun erlaubt, Schulen Anweisungen zu geben, auch wenn die Qualität des gesamten Systems nicht gefährdet ist. Auf diese Weise wollen die Minister im Falle einer schweren oder langfristigen Vernachlässigung der staatsbürgerlichen Bildung (Staatsbürgerkunde) oder der sozialen Sicherheit eingreifen können. Darüber hinaus wollen die Minister die Schulleitung in der Grund- und Sekundarschulbildung im Extremfall anweisen können, nicht funktionierende Direktor(en) oder interne Aufsichtspersonen zu entlassen.
Beendigung der Finanzierung
Die weitreichendste Maßnahme der Minister gegenüber Schulen ist die Beendigung der Finanzierung. Dies ist in der Grund- und Sekundarschulbildung derzeit nur bei langfristigem Schülerdefizit oder bei einem langfristigen, sehr schwachen Bildungsstand möglich. Dies muss in noch mehr Fällen ermöglicht werden. Wie im Falle des Extremismus, der Verbreitung antidemokratischer Ideen oder wenn die soziale Sicherheit strukturell gefährdet ist. Minister Slob: „Die Förderung der Staatsbürgerschaft ist nicht umsonst eine Kernaufgabe der Schulen. Es ist nicht verhandelbar.“
Van Engelshoven: „Gute Schulen bemerken nichts davon“
„Gute Schulen werden die neuen Maßnahmen nicht bemerken. Schulen, die ernsthaft unter dem Standard liegen, tun dies“, sagt Minister Van Engelshoven. „In der beruflichen Sekundarausbildung schaffen wir mehr Möglichkeiten, in Ausdrucksformen einzugreifen, die den Grundwerten unserer Gesellschaft widersprechen. Wie im Falle der Hochschulbildung werden wir einen Ausschuss einrichten, auf dessen Grundlage wir beispielsweise finanzielle Sanktionen verhängen können.
Höhere finanzielle Sanktionen
Die Minister wollen auch, dass bei anhaltenden oder schweren Verstößen höhere finanzielle Sanktionen möglich sind. Darüber hinaus wollen die Minister die Sanktionierung bereits beendeter Verstöße ermöglichen. Zum Beispiel, wenn der Aufsichtsbehörde der Zugang zu einer Grund- oder Sekundarschule verweigert wurde.
Kürzere Fristen in dringenden Fällen
Kurzfristig wird die Aufsichtsbehörde prüfen, welche Fristen verkürzt werden können, damit eine Untersuchung schneller durchgeführt werden kann. So wird beispielsweise die Aufsichtsbehörde die Frist für die Anhörung beider Seiten des Arguments in dringenden Fällen auf maximal zwei Wochen begrenzen, damit die Untersuchung schneller abgeschlossen werden kann. Im Moment sind das in der Regel vier Wochen.
Bildquellen
- education: Wokandapix