
Die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Osnabrück hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen einen heute 66 Jahre alten Mann aus dem Südkreis Osnabrück wegen des Vorwurfes des überwiegend schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 41 Fällen unverändert zugelassen und das Hauptverfahren gegen den Mann eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 KLs 7/19 geführt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum zwischen Januar 2016 und Februar 2018 in einem Staat in Westafrika in einem dortigen Waisenhaus mindestens fünf Kinder sexuell missbraucht zu haben.
Die Kinder sollen ein Alter zwischen etwa zwei Jahren und etwa zwölf Jahren gehabt haben. Der Angeklagte soll mit den Kindern gegen deren Willen und in einem Fall mit Gewalt den Geschlechtsverkehr oder aber zumindest beischlafähnliche Handlungen von erheblichem Gewicht vollzogen haben. Mit dem Waisenhaus soll er über private Verbindungen in Kontakt gekommen sein.
Der Angeklagte wurde im Februar 2019 kurz nach der Einreise nach Deutschland aus dem westafrikanischen Staat kommend festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er wird von Rechtsanwalt Thérond aus Osnabrück vertreten.
Bildquellen
- Justitia: Ajel