Verfahren wegen des Vorwurfs des Totschlags in Glandorf beginnt

Die 6. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Montag, dem 24. Juni 2019, gegen einen heute 56 Jahre alten Mann aus Osnabrück wegen des Vorwurfs des Totschlags. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den Mann wurde in dieser Woche zugelassen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 Ks 6/19 geführt. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember 2018 einen mit ihm befreundeten Mann in dessen Wohnung in Glandorf zunächst körperlich misshandelt und schließlich durch Ersticken getötet zu haben. Ein konkretes Motiv hierfür soll bislang nicht erkennbar sein. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. 

Die Verhandlung am 24. Juni 2019 beginnt um 09.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal). Es wird an diesem Tag zunächst die Anklage verlesen. Der Angeklagte wird Gelegenheit erhalten, sich zur Sache einzulassen.

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