
Die Einkommensregelung für ältere Arbeitslose (IOW-inkomensvoorziening oudere werklozen) wird erweitert. Arbeitnehmer ab 60 Jahren und 4 Monaten, die arbeitslos oder teilbehindert werden, haben Anspruch auf eine IOW-Leistung. Dies ist in einem Gesetzentwurf festgelegt, den der Ministerrat auf Vorschlag von Minister Koolmees für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung gebilligt hat.
Der Arbeitsmarkt verändert sich und die Arbeit muss länger dauern. Mit diesem Gesetz will das Kabinett weiterhin ältere Arbeitnehmer aufnehmen, die trotz der Bemühungen von Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern noch arbeitslos oder arbeitsunfähig werden. Das IOW bietet ein temporäres Sicherheitsnetz für ältere Arbeitslose, deren WW- oder WGA-Leistungen abgelaufen sind und die noch keinen Anspruch auf AOW-Leistungen haben. Wenn sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen sie oft zuerst ihr eigenes Kapital oder das ihres Partners „vertilgt“. Um dies zu verhindern, haben sie bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Anspruch auf eine IOW-Leistung.
Das IOW würde am 1. Januar 2020 auslaufen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das IOW um vier Jahre bis zum 1. Januar 2024 verlängert wird. Da eine WW-Leistung maximal zwei Jahre dauert, kann man dem IOW bis zum 1. Januar 2026 beitreten. Durch eine Zusage an den Abgeordneten Stoffer wird das Beitrittsalter nicht mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Rentenalter wachsen, sondern auf 60 Jahre und 4 Monate festgelegt.
Der Ministerrat hat vereinbart, den Entwurf dem Staatsrat zur Stellungnahme zu übermitteln. Der Wortlaut des Gesetzes und die Stellungnahme des Staatsrates werden veröffentlicht, wenn er dem Repräsentantenhaus vorgelegt wird.