NL: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der gesamten EU

Die überarbeitete Entsenderichtlinie schafft ein neues und besseres Gleichgewicht zwischen dem freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und dem Schutz der Rechte entsandter Arbeitnehmer. Dies betrifft insbesondere den Schutz der Arbeitsbedingungen dieser Arbeitnehmer. Gleiches Entgelt für die gleiche Arbeit am gleichen Ort ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Dies ist in einem Entwurf enthalten, dem der Ministerrat auf Vorschlag von Minister Koolmees für Soziales und Beschäftigung zugestimmt hat.

Um einen besseren Schutz für entsandte Arbeitnehmer zu gewährleisten, wird die bestehende Richtlinie von 1996 auf die Bedingungen für den Wohnungsbau sowie auf bestimmte Zulagen und Leistungen ausgedehnt. Darüber hinaus ist der ausländische Arbeitgeber nach einer Entsendungszeit von zwölf Monaten (möglicherweise auf achtzehn Monate verlängerbar) verpflichtet, alle Arbeitsbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht wird, zu gewährleisten (mit Ausnahme von Kündigungsrechten und betrieblichen Zusatzversorgungssystemen). Sie stellt auch klar, dass die Leiharbeitsunternehmen weiterhin für die Sicherstellung der korrekten Bezahlung des entsandten Arbeitnehmers verantwortlich sind, auch wenn ein Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz „versetzt“ wird. Die Rechte der entsandten Leiharbeitnehmer wurden fast vollständig mit denen der nationalen Leiharbeitnehmer abgestimmt.

Die Entsenderichtlinie konzentriert sich auf den freien Dienstleistungsverkehr. Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs haben Unternehmen das Recht, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen und Arbeitnehmer zur Erbringung dieser Dienstleistungen vorübergehend zu entsenden. Gemäß der Entsenderichtlinie haben Arbeitnehmer, die aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat (EU-Länder, Island, Liechenstein und Norwegen) oder der Schweiz entsandt werden, Anspruch auf einen so genannten „harten Kern“ der niederländischen Arbeitsbedingungen, der in der Gesetzgebung und allgemein verbindlichen Tarifverträgen verankert ist.

Der Ministerrat hat vereinbart, den Entwurf dem Staatsrat zur Beratung zu übermitteln. Der Text des Gesetzes und die Stellungnahme des Staatsrates werden veröffentlicht, wenn er dem Repräsentantenhaus vorgelegt wird.

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