
Trickdiebe sind erfinderisch und schauspielerisch begabt: Sie täuschen eine Notlage vor oder geben sich beispielsweise als Handwerker oder Amtsperson aus, um in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen. Getäuscht und anschließend bestohlen werden häufig ältere Menschen.
Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können.
Es ist verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter vermehrt auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen, da die dortigen Pförtnerdienste in zunehmendem Maße abgebaut werden.
Dort, aber auch bei anderen Wohnformen täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Arbeitsweisen der Täter lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:
- das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
- das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt
- das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.
Opfer der Täterinnen und Täter sind fast ausschließlich ältere, teils hochbetagte Menschen. Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen angewandt:
Der Glas Wasser-Trick
Täterinnen täuschen Schwangerschaft, Übelkeit oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas Wasser.
Der Papier- und Bleistift-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.
Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,
- wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der Wohnung suchen zu dürfen.
- auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu dürfen.
- wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen.
- die Toilette benutzen zu dürfen.
- ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.
Im Gegensatz zu ausländischen täuschen deutsche Täterinnen und Täter eher eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung vor. Sie kommen beispielsweise angeblich als Handwerker, von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt.
Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen.
Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin eingelassen zu werden,
- rufen Täterinnen oder Täter vorher an und geben sich als lange nicht gesehene Verwandte – zumeist Enkelkinder („Enkel-Trick“) – mit plötzlichem akutem Geldbedarf aus.
- bestellen Täterinnen oder Täter angebliche Grüße von Bekannten oder Verwandten.
- überbringen Täterinnen oder Täter eine angebliche Unglücksnachricht von Bekannten oder Verwandten.
- geben sich Täterinnen oder Täter als entfernte Verwandte, als ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als Pflegepersonal oder Bettnachbarn vom Krankenhausaufenthalt aus.
Bitte bedenken Sie: Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue „Schachzüge“ aus, die an dieser Stelle nie vollständig aufzuzählen sind.
Rat der Polizei:
Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet einzulassen.
Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür genau an, zum Beispiel durch den Türspion oder das Fenster. Benutzen Sie die Türsprechanlage. Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre.
Ist keine Sperre vorhanden, öffnen Sie nicht. Sprechen Sie durch die geschlossene Tür. Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis. Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amts- person kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben.
Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Haus- verwaltung angekündigt worden sind. Rufen Sie im Zweifel die Hausverwaltung oder den Hausmeister an, ob alles seine Richtigkeit hat.
Lassen Sie sich auch bei angeblichen Notfällen, zum Beispiel einem Rohrbruch, nicht drängen. Fragen Sie im Zweifel bei den Stadtwerken, beim Hausmeister oder bei Nachbarn telefonisch nach.
Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der verschlossenen Tür warten.
Wenn Sie in einer emotialen Zwickmühle stecken und helfen möchten, aber sie ein ungutes Gefühl bei der Sache haben:
Rufen Sie bevor Sie die Tür öffnen möchten, die 110. Zu ihrer Sicherheit.
Bildquellen
- Türklopfer: cocoparisienne