Die Polizei rät zum Schulanfang in Niedersachsen zur Vorsicht

Neue ABC Schützen sind unterwegs

Für über 4000 Erstklässler in der Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland beginnt ab dem kommenden Samstag ein neuer Lebensabschnitt. Viele Schülerinnen und Schüler werden dabei vor eine neue Herausforderung gestellt. Der oft unbekannte Schulweg will gemeistert werden. Neue Gefahrensituationen auf dem Schulweg müssen erkannt und entsprechend umgesetzt werden. 

Heike Berding, Verkehrssicherheitsberaterin für das Emsland und die Grafschaft Bentheim rät Eltern, den Schulweg in der ersten Zeit nach der Einschulung gemeinsam zu bewältigen. 

Gerade in den ersten beiden Schuljahren sollten Kinder zu Fuß zur Schule gehen. Das Gefahrenbewusstsein der Kinder ist noch zu schwach ausgeprägt. Es fällt ihnen schwer, sich auf mehrere Dinge gleichzeitig zu konzentrieren und Gefahren im Straßenverkehr abzuschätzen. Erstklässler sind mit der Fülle von Anforderungen an sie als Fußgänger oftmals noch überfordert. Die Nutzung des Fahrrades als Fortbewegungsmittel sollte daher erst nach Ablegung der Radfahrprüfung in der 3. oder 4. Klasse erfolgen. 

Die Grundschulen im Emsland und der Grafschaft Bentheim haben bereits auf die Erstklässler reagiert und ‚kleine gelbe Füße‘ im Schulumfeld aufgesprüht. Sie weisen den neuen Schülern/innen den sichersten Weg zur Schule. 

Von sogenannten „Elterntaxis“ ist grundsätzlich abzuraten. Grundschulkinder müssen lernen, sich im Straßenverkehr zu Recht zu finden. Diese Erfahrung bleibt ihnen verwehrt, wenn Eltern ihre Kinder ständig mit dem Auto zur Schule bringen. Einige Grundschulen haben bereits auf dieses Phänomen reagiert und sogenannte „Kiss and Go-Parkplätze“ eingerichtet. Hier werden Eltern aufgefordert, einen Parkplatz abseits der Schule aufzusuchen und dem Kind die Möglichkeit zu geben, die letzten Meter zum Schuleingang selbstständig und alleine zu bewältigen. 

Die Polizei rät: 

Seien Sie Vorbild und beachten Sie selbst bestehende Verkehrsvorschriften. Kinder lernen durch Nachahmung. Nur durch ihr richtiges Verhalten lernt ein Kind sich vorschriftsmäßig zu verhalten. 

Gehen Sie den neuen Schulweg gemeinsam ab. Erklären Sie ihrem Kind die Gefahrenpunkte seines neuen Schulweges und üben sie gemeinsam richtiges Verkehrsverhalten. 

Transportieren Sie ihr Kind, falls unbedingt erforderlich, im Pkw nur angeschnallt und mit zugelassenem Kindersitz (ECE Norm 44/03 und 44/04). Nutzt ihr Kind den Schulbus als Verkehrsmittel, sprechen Sie mit ihrem Kind über das richtige Verhalten im Bus und an den Bushaltestellen. 

Fahren Sie, falls der Schulweg zu lang ist, nur gemeinsam mit ihrem Kind und dem Fahrrad zur Schule. Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres müssen hierbei den Gehweg benutzen, Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres können den Gehweg benutzen. 

Bei Fragen stehen die örtlichen Verkehrssicherheitsberater gerne zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen auch auf der Internetseite des niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de

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