Vom Airport in die Justizvollzugsanstalt

So spartanisch sehen sie heute nicht mehr aus- eine Zelle aus früheren Zeiten. Doch das Prinzip ist immer noch gleich.

Flughafen Hannover: 

Am 12.08.2019 wurde ein 43-jähriger Staatsangehöriger aus Weißrussland durch die Bundespolizei ermittelt und festgenommen. 

Gegen den Betroffenen bestanden gleich zwei Haftbefehle. 2016 wegen Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800,-EUR , ersatzweise -60- tägigen Freiheitsstrafe verurteilt, tilgte er lediglich 60,-EUR und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. 

2017 erfolgte nach begangener Urkundenfälschung als Bandenmitglied eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten (abzüglich sechsmonatiger Untersuchungshaft). Hier missachtete er die ergangene Ladung zum Strafantritt und entzog sich der Strafvollstreckung durch Flucht ins benachbarte Ausland. 

Weitere vier Behörden interessieren sich für den Aufenthaltsort des Verhafteten. Der steht nunmehr mit der Justizvollzugsanstalt Hannover für die nächsten knapp drei Jahre fest.