Beschluss des Bundesrats zum Waffenrecht

Keine Waffen in die Hände von Extremisten

Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Waffenrechts: Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiösen Fanatikern könnte so leichter der Waffenschein entzogen – oder gar nicht erst erteilt werden. 

Regelabfrage und Regelvermutung

Waffenbehörden sollen künftig immer eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen, um die Zuverlässigkeit eines Antragstellers umfassender als bisher zu überprüfen: Bislang holen die Behörden Auskünfte beim Bundeszentralregister, bei den zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeidienststellen ein. 

Stellt sich heraus, dass eine Person vom Verfassungsschutz beobachtet wird, soll sie grundsätzlich keine Erlaubnis zum Umgang mit Waffen erhalten. Diese gesetzliche „Unzuverlässigkeitsvermutung“ soll allerdings im Einzelfall widerlegbar sein. 

Schon länger gefordert

Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat bereits am 2. März 2018 einen Gesetzentwurf beschlossen (BR-Drs. 39/18 (B) [PDF, 73KB]) und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat bislang noch nicht über den Vorschlag entschieden. 

Stellungnahme zum Regierungsentwurf

Am 20. September 2019 wiederholte der Bundesrat nun seine Forderung nach besserer Handhabe der Waffenbehörden gegen Extremisten – in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorrangig der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen nationales Recht dient.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun über die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst, an den Bundestag. Dieser entscheidet, ob er die Anliegen des Bundesrates aufgreifen und den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern will.

Stand: 20.09.2019

Zugehörige Drucksachen:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0301-0400/0363-19.html

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