Doppelt kassiert – Osnabrücker Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

1.800 Euro Geldstrafe als Quittung

Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. 

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juni 2018 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 952 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren. 

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte. 

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. 

„Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück. 

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