BOBs Meinung zu Klostergarten und Bürgerbegehren

Der Klostergarten, nun kaum als Parkplatz genutzt. Viele Osnabrücker Bürger wünschen sich hier einen Park.

Der Oskurier hat die Ratsfraktionen um eine Stellungnahme zur geplanten Bebauung des ehemaligen Klostergartens gebeten, nachdem sie in der vergangenen Sitzung im Stadt- und Entwicklungsausschuss unisono Beratungsbedarf angemeldet hatten. Von BOB erreichte uns dazu folgende Pressemitteilung, die wir hier im Wortlaut wiedergeben:

Angesichts der meist negativen Aussagen der Pressekommentatoren und der Parteien zum Bürgerbegehren stellt BOB Folgendes fest:

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück haben ihr demokratisches Grundrecht in die Hand genommen und sich deutlich gegen das Ansinnen der Verwaltung ausgesprochen, auf dem ehemaligen Klostergarten ( in mitten der nur zwei bis dreistöckigen Altstadt ) ein fünfstöckiges Verwaltungsgebäude zu errichten.

Die unverbindliche Petition mit inzwischen fast 1.400 Unterschriften für den Erhalt der Großbäume und das eingereichte Bürgerbegehren sind Ausdruck unserer lebendigen Demokratie, auch angesichts der geringen Zahl von Bürgerbegehren sind die meist negativen Kommentare des NOZ Chefredakteurs und einiger Parteien zum Bürgerbegehren für den BOB nicht nachvollziehbar – gab es solche Äußerungen zur Bürgerbeteiligung A 33 oder zum Bürgerbegehren einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ?

Bürgerbeteiligung hat nichts mit Populismus oder Aufstachelung zu tun, zumal die Hürden für Bürgerbegehren vom Gesetzgeber angesichts der geringen Beteiligung gesenkt worden sind. Der Hinweis auf die Planleitverfahren als alleiniges Element einer Bürgerbeteiligung verfängt hier nicht unbedingt, angesichts der eher negativen Erfahrungen der Betroffenen z.B. an der Bramscher Straße oder dem Baugebiet an der Düte. 

Natürlich gibt Gründe für ein zentrales Stadthaus 3, es gibt aber auch viele dagegen: Ein wichtiger Grund sind die Kosten – nur die Vorabplanung des neuen Stadthauses wird über 450.000 € verschlingen. Ebenso vermuten Archäologen eine Hügelburg unter dem Klostergarten und die Verwaltung muss sich fragen lassen, ob im Zeitalter der Digitalisierung und Angesichts des Ankaufes der Konzernzentrale der Paraklinik ein neues fünfstöckiges Verwaltungsgebäude wirklich notwendig ist ? Dieser Nachweis der Verwaltung fehlt bis jetzt.

Wenn wir es mit der Klimaresilienz wirklich ernst meinen, dann darf der Klostergarten nicht bebaut werden und sollte zu einem Park umgestaltet werden.

Wäre es nicht im Vorfeld zu Aktionen seitens der Betroffenen und anderer aktiven Bürgerinnen und Bürger gekommen, wäre die Verwaltungsvorlage mit Sicherheit am Donnerstag als Entschließung zur Ratssitzung und zur Verabschiedung weitergeleitet worden – BOB begrüßt ausdrücklich das Engagement zum Erhalt des Klostergartens.

BOB im Oktober 2019

Bildquellen

  • Bereich vor der Dominikanerkirche: Bianka Specker