Meldepflicht für die Pferdekrankheit Druse dringend notwendig

Berlin, 11. Oktober 2019. Die AfD-Fraktion wollte in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/13501) von der Bundesregierung Informationen über die Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht der Pferdekrankheit Druse (Streptococcus equi) erfahren.

Zur Antwort der Bundesregierung teilt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, mit:

„Laut den Aussagen der Bundesregierung bestand zu keinem Zeitpunkt eine Meldepflicht für die Pferdekrankheit Druse, obwohl diverse Quellen von einer Abschaffung derselben im Jahr 2011 sprechen. Es sei auch nicht geplant eine Meldepflicht für die durch Streptokokken verursachte hoch ansteckende Erkrankung einzuführen, da nach Meinung der Bundesregierung ‚mit einer Einführung einer Meldepflicht kein wesentlicher Erkenntnisgewinn‘ verbunden sei.

Das sehe ich definitiv anders. Diese hochansteckende Pferdekrankheit verbreitet sich über direkten Kontakt zwischen den Pferden oder indirekt über den Kontakt zu Menschen.

Das Problem ist, dass erkrankte Pferde schon Bakterien übertragen, bevor klare Krankheitssymptome auf eine Druse-Erkrankung hinweisen und Quarantäne- und Hygienemaßnahmen eingeleitet werden können. So kommt es häufig dazu, dass sich ein Großteil des Bestandes angesteckt hat, bevor die Erkrankung diagnostiziert wurde.

Dauerausscheider in Reitanlagen ein Problem

Dazu kommt, dass etwa 10 bis 20 Prozent der erkrankten Tiere die Bakterien nicht vollständig eliminieren können und zu Dauerausscheidern werden. Dauerausscheider sind insbesondere in Reitanlagen ein Problem, da sich Neuankömmlinge sehr schnell bei diesen infizieren können.

Weil das Krankheitsverbreitungsrisiko von Druse beispielsweise durch Ausritte, Trainings oder Turniere so hoch ist, brauchen wir unbedingt die Meldepflicht für Druse in Deutschland. Eine Meldepflicht hätte den Vorteil, dass es einen deutschlandweiten Überblick über alle Druse-Fälle gäbe. So könnten Pferdebesitzer ihre Pferde gezielt von infizierten Beständen fernhalten und damit eine Infizierung verhindern. Neben den Tierschutzaspekten geht es darüber hinaus auch um ökonomische Aspekte, denn für betroffene Reitbetriebe und Turnierorganisatoren kann es schnell zu finanziellen Einbußen kommen.

Vorteile einer Meldepflicht

Deshalb fordere ich von der Bundesregierung die Einführung der Meldepflicht für die Pferdekrankheit Druse sowie die Einführung eines transparenten Meldesystems in Kartenform. Nach Ausbruch der Druse soll der gesamte Bestand verpflichtend auf Druse getestet werden. Es ist wichtig, dass alle Dauerausscheider identifiziert werden. Außerdem soll für Turnierpferde in regelmäßigen Abständen ein verpflichtender negativer Abstrich eingeführt werden. Verstöße sollen zu einem Ausschluss von Turnieren und öffentlichen Veranstaltungen führen.“

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