Soja- und Rotklee-Präparate für die Wechseljahre: Risiken möglich, Nutzen fragwürdig

Rotklee

Hannover, 21.10.2019 – Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht. Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel auf Zusammensetzung, Dosierung und Werbeaussagen überprüft.

Das Ergebnis:

Die Mehrheit der Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis. Zum Teil wird mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben. Uber die Hälfte der Produkte ist nicht registriert und dürfte daher gar nicht verkauft werden.

Über 60 Prozent der betrachteten Produkte überschreiten die von der EFSA empfohlene maximale tägliche Verzehrsmenge für isolierte Isoflavone. Diese liegt für Sojaisoflavone bei 100 mg und für Rotkleeisoflavone bei 43,5 mg. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt Frauen, die Orientierungswerte nicht zu überschreiten. Dabei müssen auch sojahaltige Lebensmittel wie Soja-Drinks oder Fleischersatzprodukte berücksichtigt werden. „Ob isoflavonhaltige Produkte sicher sind, ist bisher nicht ausreichend geklärt“, sagt Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Vor der Einnahme sollten Frauen auf jeden Fall mit ihrem Arzt sprechen.

Wirkung nicht nachgewiesen

Isoflavone sind Pflanzenstoffe, die beim Menschen eine schwache hormonelle Wirkung haben. Manche Isoflavon-Präparate werben damit, einen positiven Einfluss bei Wechsel-jahresbeschwerden zu haben. „Da die Wirkung nicht nachgewiesen ist, sind solche Aussagen verboten“, erklärt von Reeken. Im Test fallen sechs Produkte wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben auf. 

Warnhinweise fehlen

Die Anbieter der überprüften Produkte ignorieren auch die von der EFSA empfohlenen Warnhinweise zur Einnahmedauer. „Produkte mit Sojaisoflavonen sollten maximal zehn Monate, Produkte mit Rotkleeisoflavonen maximal drei Monate eingenommen werden“, sagt von Reeken. Diese wichtige Information fehlt bei fast jedem Produkt. Gleiches gilt für den Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. Nur auf einem Produkt sind entsprechende Warnhinweise zu finden. Frauen, die an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, sollten gänzlich auf die Einnahme von isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln verzichten, rät das BfR. 

Registrierung mangelhaft 

Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gezeigt: Über die Hälfte der Produkte ist zum Zeitpunkt des Marktchecks nicht beim BVL registriert und existiert für die Behörden faktisch nicht. Dennoch konnten alle Produkte im Handel oder Internet gekauft werden. 

Forderungen

• Der Gesetzgeber muss klären, ob isolierte Isoflavone überhaupt in Nahrungsergänzungsmittel gehören. Wenn ja, dann müssen verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungs-ergänzungsmitteln festgelegt werden.

• Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel ist unzureichend. Eine behördliche Prüfung und Zulassung der Produkte ist dringend erforderlich.

Der ausführliche Ergebnisbericht ist nachzulesen im Internet unter:

www.klartext-nahrungsergaenzung.de

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