Verfahren wegen des Vorwurfs der Tötung in Ankum beginnt am 14. Oktober 2019

OSNABRÜCK. Vor der 3. Großen Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück beginnt am Montag, dem 14. Oktober 2019, um 11.00 Uhr das Verfahren gegen einen heute 30 Jahre alten Mann aus Ankum (Az. 6 Ks 11/19). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 09. April 2019 in Ankum seinen Vater getötet zu haben. 

Am Morgen des 09. April 2019 soll es zwischen dem Beschuldigten und seinem Vater in der gemeinsamen Wohnung in Ankum zu einer verbalen und teils auch körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein.

Der Beschuldigte soll schließlich ein Küchenmesser ergriffen und seinem Vater damit mit Tötungsabsicht in den Hals gestochen haben. Der Vater soll binnen kurzer Zeit an der Schnittverletzung verstorben sein. Der Beschuldigte soll während der Tat aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung schuldunfähig gewesen sein.

Gefahr für die Allgemeinheit

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Mit dem Verfahren will die Staatsanwaltschaft daher die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung erreichen.

Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig im AMEOS-Klinikum Osnabrück untergebracht. Er wird von Rechtsanwalt Otten, Osnabrück, verteidigt. 

Zum ersten Termin in dem Verfahren am 14. Oktober um 11.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und zwei Sachverständige geladen. Fortsetzungstermine sind für den 24. und 30. Oktober sowie den 06. und 14. November jeweils um 09.00 Uhr in Saal 272 vorgesehen.

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