2.400 Euro Geldstrafe – Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Achtzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. 

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Dezember 2018 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig und richtig mitgeteilt hatte. So konnte er rund 280 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren. 

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit in Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte. 

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. 

„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Agentur zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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  • Zoll deckt Leistungsbetrug auf: Hauptzollamt Osnabrück