Landgericht Osnabrück verhandelt über 24 Jahre zurückliegenden Mord

OSNABRÜCK. Die 6. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 11. Dezember 2019, über einen 24 Jahre zurückliegenden Mord in Sögel. Angeklagt ist ein heute 65 Jahre alter Mann aus Freren.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 22. August 1995 auf der Werlter Straße in Sögel auf das spätere Opfer, eine junge Frau, getroffen zu sein. Der Angeklagte soll dann den Versuch unternommen haben, die Frau etwas abseits der Straße zu vergewaltigen. Da sie jedoch erheblichen Widerstand geleistet haben soll, soll der Angeklagte von diesem Vorhaben schließlich abgelassen haben. Aus Angst vor Entdeckung soll er die junge Frau dann erdrosselt haben. 

Die Staatsanwaltschaft hat nun, im Jahr 2019, Anklage erhoben. Diese stützt sich u. a. auf die Ergebnisse einer erneuten Untersuchung von DNA-Spuren. Der Angeklagte befindet sich seit Sommer 2019 in Untersuchungshaft. Er wird von Rechtsanwalt W. Hartmann, Meppen, verteidigt. Die Mutter und der Bruder der getöteten Frau sind als Nebenkläger zugelassen. Sie werden von Rechtsanwalt Prof. Dr. Weiner, Meppen, vertreten. 

Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, dem 11. Dezember 2019, um 09.00 Uhr in Saal 272 (Schwurgerichtssaal) mit der Verlesung der Anklage. Fortsetzungstermine sind geplant für den 18. und 20. Dezember 2019, den 07., 14., 22., 24. und 28. Januar 2020 sowie den 06., 11., 14., 19. und 28. Februar 2020 (Beginn jeweils um 09.00 Uhr, Saal 272).