Presseerklärung der Fraktionen SPD, FDP und Linke zum Neumarkt-Urteil

Osnabrück, 17.12.2019. Die zeitliche Abfolge eines Berufungsverfahrens über mehrere Jahre würde die Bürger weiter mit Lärm- und Schadstoffemissionen belasten.

Deshalb sehen SPD, FDP und Linke zum jetzigen Zeitpunkt keine sinnvolle Möglichkeit, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Teileinziehung des Neumarktes Rechtsmittel einzulegen. 

Um die Bürger von diesen Emissionen zu entlasten, wollen wir nach wie vor eine Sperrung des Neumarktes. 

„In dem Urteil steckt eine wichtige grundsätzliche Aussage: Wenn sich durch Maßnahmen einer Kommune die ohnehin schlechten Bedingungen von Einwohner*innen in Bezug auf Luftreinhaltung und Lärm noch verschlechtern, dann darf diese Maßnahme nicht durchgeführt werden. Das ist uns allen wichtig,“ erklären Henning (SPD), Dr. Thiele (FDP) und Brandes-Steggewentz (Linke):

„Es sind nicht nur die Bürger am Wall, sondern auch die vielen Beschäftigten am Neumarkt und in der Innenstadt betroffen. Deshalb wollen wir schon zum Teil beschlossene Schutzmaßnahmen in den Bereichen weiter ausbauen.

Um rechtskonforme Maßnahmen weiter planen zu können, haben wir Akteneinsicht beantragt. Damit werden wir in die Lage versetzt, weitere Beschlüsse zu fassen, um aus dem Neumarkt endlich einen Vorzeigeplatz in Osnabrück zu machen.“

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  • Ratsitzungssaal: Bianka Specker