Zwangsverheiratung – Pflichten der Schule als staatlicher Wächter

Berlin, 6. Dezember 2019. Ein 12-jähriges Mädchen wurde während der Schulzeit von Deutschland nach Pakistan entführt, dort zwangsverheiratet und konnte nach sechs Jahren zurückflüchten. Leider ist die Entführung kein Einzelfall, wie anhand der Betroffenenzahlen der Kriseneinrichtung Papatya zu erkennen ist.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das staatliche Wächteramt gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG verankert. Ausgeübt wird das Wächteramt insbesondere durch das Jugendamt (Schutzauftrag nach § 8a Abs. 1 SGB VIII), aber auch durch die Schule über die jeweiligen Schulgesetze der Länder. In Baden-Württemberg ist dies zum Beispiel in § 85 Abs. 3 SchulG BW verankert.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst dazu:

„Aus den Schulgesetzen ergeben sich die Handlungspflichten der Schulen, die bereits bei Verdachtsmomenten das Jugendamt, welches den Schutzauftrag nach § 8a Abs. 1 SGB VIII hat, in Kenntnis setzen müssten. Der Tagesspiegel berichtet jedoch in seinem Beitrag vom 03.12.19 über hunderte Frauen die jedes Jahr allein in Berlin zwangsverheiratet werden.

Da werfen sich doch automatisch Fragen auf: Wie ist das möglich? Sind die Schulen blind? Wieso versagt das staatliche Wächteramt? Wer ist verantwortlich? Was unternehmen Bund und Länder dagegen, außer Mantra ähnlichen Bekenntnissen der bunten Art?

Das Jugendamt muss informiert werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine ernsthafte Gefährdung des Kindswohls vorliegen und wenn der zu erwartende Schaden für das Kind, absehbar, tiefgehend und von gewisser Dauer ist (§1666 BGB). Wie oft wurde seitens der Schulen über diesen Weg bereits eine Zwangsverheiratung verhindert?

Wir sammeln über jede Kleinigkeit Daten, aber hierüber wissen wir nicht genug. Es sind auf jeden Fall zu wenig. Wir fordern daher die Bundessregierung auf, endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit solche Fälle zur absoluten Ausnahme werden und sich nicht stetig zum Regelfall entwickeln.“

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