OSNABRÜCK. Die 14. kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am kommenden Donnerstag, dem 6. Februar 2020, gegen einen heute 52 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges (Az. 14 Ns 39/19).
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Inhaber eines Autohauses in Osnabrück in den Jahren 2014 bis 2017 die Kilometerstände der von ihm zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs erworbenen Gebrauchtwagen in mehr als 100 Fällen manipuliert zu haben.
Er soll dadurch die Kundinnen und Kunden dazu gebracht haben, deutlich über den tatsächlichen Verkehrswerten der Fahrzeuge liegende Preise zu zahlen. Um die Abnehmer in Sicherheit zu wiegen, soll der Angeklagte teilweise zum Schein auch Servicehefte angelegt und mit dem Stempel eines anderen Autohauses versehen haben, die vermeintlich die vorgetäuschte Kilometerleistung belegten. Durch diese Geschäfte soll der Angeklagte zu Unrecht Einnahmen von mehr als EUR 305.000,00 erzielt haben. Um diesen Betrag sollen die vom Angeklagten erzielten Verkaufspreise insgesamt über denen gelegen haben, die bei einem ordnungsgemäßen Weiterverkauf mit dem wahren Kilometerstand zu erwarten gewesen wären.
Da einige Kunden wegen der Tachomanipulation Schadensersatzansprüche gegen den Angeklagten geltend machten, soll er im Jahr 2018 beschlossen haben, weitere Betrugstaten zu begehen, um den Forderungen nachzukommen.
So soll er in diversen Fällen Fahrzeuge mit Totalschäden günstig aufgekauft haben. Anschließend soll er die Ankaufverträge manipuliert und den Anschein erweckt haben, bei den angekauften Fahrzeugen handele sich um funktionsfähige Fahrzeuge. Zudem soll er gefälschte höhere Einkaufspreise in die Ankaufverträge eingefügt haben. Diese gefälschten Unterlagen soll der Angeklagte dann bei seiner Geschäftsbank eingereicht haben, um jeweils Darlehen in Höhe des vorgetäuschten Ankaufspreises zu erhalten. Insgesamt soll so ein Schaden in Höhe von weiteren rund EUR 410.000,00 entstanden sein.
Urteil in der ersten Instanz
Das Amtsgericht in Osnabrück sah in erster Instanz die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten als erwiesen an. Es verurteilte den Angeklagten deshalb am 21. August 2019 wegen Betruges in 134 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Gegen diese Verurteilung wendet der Angeklagte sich mit seiner Berufung zum Landgericht.
Die Berufungsverhandlung beginnt am 6. Februar 2020 um 09.00 Uhr in Saal 6 des Landgerichts (Saalzentrum). Zu dem Termin ist außer den üblichen Verfahrensbeteiligten niemand geladen. Fortsetzungstermine sind nicht geplant.