
OSNABRÜCK. Der Präsident des Landgerichts Osnabrück, Herr Dr. Thomas Veen, ist am Dienstag, dem 25. Februar 2020, vom Niedersächsischen Landtag zum Richter am Staatsgerichtshof des Landes Niedersachsen gewählt worden.
Der Staatsgerichtshof in Bückeburg ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen. Er entscheidet z.B. über Streitigkeiten zwischen der Landesregierung und dem Landtag. Zuletzt hatte der Staatsgerichtshof etwa über einen Antrag der Landtagsfraktion der AfD zu entscheiden, Teile des neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung zu prüfen. Daneben entscheidet der Staatsgerichtshof unter anderem auch über Fälle, in denen Kommunen durch Maßnahmen des Landes ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sehen.
Die neun Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden vom Landtag für sieben Jahre gewählt und üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Da das bisherige Mitglied Frau Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Eva Hausmann-Lucke zum 31.03.2020 turnusmäßig ausscheidet, war nun eine Neuwahl erforderlich.
Zur Person
Der 53-jährige Dr. Thomas Veen ist seit dem Jahr 2017 Präsident des Landgerichts Osnabrück. Seine Laufbahn in der niedersächsischen Justiz begann Dr. Thomas Veen 1997. Nach Stationen als Staatsanwalt und Richter, unter anderem am Landgericht Osnabrück, führte ihn sein Weg 2007 nach Hannover. Dort bekleidete er im niedersächsischen Justizministerium verschiedene Positionen, zuletzt als stellvertretender Abteilungsleiter. Im Jahr 2012 wurde Dr. Thomas Veen zum Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück ernannt, bevor er dann 2017 in das Amt des Landgerichtspräsidenten wechselte. Am Staatsgerichtshof war Dr. Thomas Veen bereits seit 2013 als stellvertretendes Mitglied tätig. Privat lebt Herr Dr. Veen, der aus der Grafschaft Bentheim stammt, mit seiner Familie seit vielen Jahren in Hasbergen.
Bildquellen
- Portrait Dr. Thomas Veen: Landgericht Osnabrück