Informationen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus am Landgericht Osnabrück

OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück nimmt die aktuelle Krise um das neuartige Coronavirus sehr ernst. Derzeit ist das Landgericht in der Lage, seinen Betrieb aufrechtzuerhalten und eingehende Verfahren wie gewohnt zu bearbeiten.

Es kommt jedoch aufgrund von Schutzmaßnahmen gegen Infektionsrisiken zu Einschränkungen in den gewohnten Abläufen, insbesondere beim Sitzungsdienst. Hierüber möchten wir der Öffentlichkeit einen ersten Überblick geben. 

Generell bittet das Landgericht aufgrund der aktuellen Infektionsrisiken alle Bürgerinnen und Bürger zu prüfen, ob Anliegen – außer bei einer anberaumten Verhandlung – vor Ort im Gerichtsgebäude angebracht werden müssen. Viele Anliegen lassen sich sicher auch telefonisch, per Fax oder schriftlich klären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landgerichts stehen dafür gerne zur Verfügung. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass für unaufschiebbare Besuche im Gerichtsgebäude geänderte Öffnungszeiten gelten, nämlich Montag bis Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr. In diesem Zeitfenster ist auch die telefonische Erreichbarkeit des Gerichts sichergestellt. Außerhalb dieser Zeiten kann es zu Einschränkungen kommen, weil auch das Landgericht verstärkt von Möglichkeiten der Heimarbeit Gebrauch machen wird. 

Beim Zugang zum Landgerichtsgebäude kommt es aktuell aufgrund von Schutzmaßnahmen zu Einschränkungen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich beim Betreten des Gebäudes registrieren. Das soll die Erreichbarkeit sicherstellen, sollte ein Infektionsrisiko bekannt werden. Dadurch verzögert sich die Einlasskontrolle. Zur Verringerung von Infektionsrisiken ist zudem die Bestuhlung in den Sitzungssälen reduziert. Es werden in Zivilsachen nur jeweils zwei Zuschauerplätze pro Saal vorgehalten. In Strafsachen werden maximal 10 Plätze vorgehalten (abhängig von der Größe des Sitzungssaales). Diese Plätze werden durch Ausgabe von Platzkarten am Eingang des Landgerichts zugewiesen. Sind für einen Termin alle Platzkarten an interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer ausgegeben, wird weiteren Interessenten der Zugang zum Gerichtsgebäude verwehrt. Aus diesem Grund kann ein Zugang zu den Sitzungssälen am Landgericht für Zuschauerinnen und Zuschauer vorübergehend auch nicht über das Amtsgericht erfolgen. Das Landgericht möchte vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen alle Interessierten bitten, kritisch zu prüfen, ob ein Besuch von Gerichtsverhandlungen derzeit sinnvoll ist. 

Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder die an Krankheitssymptomen leiden, werden in jedem Fall gebeten, vom Besuch des Landgerichts abzusehen. Gegebenenfalls wird hier der Zutritt verwehrt werden müssen. Personen aus den genannten Gruppen oder Personen, die zu einer Risikogruppe (z.B. Personen mit Vorerkrankungen) gehören, werden gebeten, sich gegebenenfalls frühzeitig bei der zuständigen Kammer zu melden, wenn sie zu einem Gerichtstermin geladen sind. 

Die Entscheidung über die Aufhebung und Verlegung von Sitzungen und anderen Terminen obliegt dem jeweiligen Richter beziehungsweise dem zuständigen Rechtspfleger. Selbstverständlich sind sich alle Kollegen am Landgericht ihrer Verantwortung in der aktuellen Lage bewusst. Es wird deshalb absehbar zur Aufhebung/Verlegung einer größeren Zahl anstehender Termine vor allem in Zivilsachen kommen.

Hierzu wird das Landgericht auf seiner Internetseite ab Mittwoch, dem 18. März 2020, eine täglich aktualisierte anonymisierte Liste der Sitzungen in Zivilsachen bereithalten, die noch stattfinden, gegliedert nach dem geplanten Sitzungsdatum und dem Aktenzeichen. In Strafsachen wird wöchentlich im Voraus eine Liste der neu beginnenden Strafverfahren bereitgestellt, in denen die Termine weiter stattfinden sollen. Diese Listen sollen eine erste Orientierung bieten. Zu einem Verfahren geladene Beteiligte erhalten aber in jedem Fall auch eine schriftliche Abladung, wenn ihr Termin aufgehoben wird. Fortsetzungstermine, insbesondere in Verfahren vor den großen Strafkammern, finden generell statt. 

Weitere Informationen zur aktuellen Lage, die laufend aktualisiert werden, hält das Landgericht auf seiner Homepage bereit. Gleiches gilt für die Amtsgerichte des Bezirks. 

Die Homepage des Landgerichts Osnabrück:

https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/

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