
Weitere Einschränkungen in Landkreis und Stadt Osnabrück: Betretungsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime Osnabrück.
Stadt und Landkreis Osnabrück untersagen wegen der Ausbreitung des Coronavirus das Betreten von Krankenhäusern.
Ausgenommen von dem Verbot sind Menschen, die selbst behandlungsbedürftig sind sowie therapeutische Maßnahmen durchführen lassen und jene, die zwingende Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebs verrichten.
Für besondere Härtefälle können in Einzelfällen ebenfalls Ausnahmen gemacht werden. Auch weitere stationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sind von dem Betretungsverbot betroffen. Die Verbote weisen Stadt und Landkreis in gleichlautenden Allgemeinverfügungen aus.
Sie gelten zunächst bis zum 30. April.
Betroffen sind neben Krankenhäusern auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Für Heimefür ältere Menschen, Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen und stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten gilt das Verbot ebenfalls.
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesförderstätten und Tagesstätten für Menschen mit seelischen Behinderungen kommen hinzu.
Die Einrichtungsleitungen können das Besuchsverbot in einzelnen besonderen Härtefällen lockern. Ein solcher Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn nahe Angehörige einen Bewohner in einer lebensbedrohlichen Situation besuchen möchten.