Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus am Landgericht Osnabrück

OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück passt auf der Grundlage der zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15.04.2020 beschlossenen schrittweisen Lockerung der Beschränkungen in der Corona-Pandemie den Dienstbetrieb ab dem 17. April 2020 behutsam und mit Umsicht an.

Die Regelungen, die wir nachstehend zusammenfassen möchten, gelten vorläufig bis Ende Mai, wobei eine weitere laufende Anpassung nach dem Stand der offiziellen Empfehlungen erfolgen wird. 

Der Infektionsschutz macht vorerst weiter erhebliche Beschränkungen des Sitzungsbetriebes nötig. Deshalb werden weiter nur Verhandlungen in Haftsachen und in eingeschränktem Umfang in anderen Strafsachen durchgeführt. In Zivilsachen wird – unter Ausnutzung der Möglichkeiten elektronischer Medien – der Sitzungsbetrieb auf solche Sitzungen beschränkt, in denen keine Parteien oder Zeugen geladen sind. 

Das Landgericht ist wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet und wie gewohnt per Fax und Telefon erreichbar. Wir bitten allerdings, persönliche Besuche im Gericht auf ein Minimum zu beschränken. Die Zuschauerplätze in den Sälen bleiben wie gehabt beschränkt. Alle Besucherinnen/Besucher sind zudem verpflichtet, beim Betreten der Gerichte ihre persönlichen Daten zu hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet. Es wird allen Besucherinnen und Besuchern weiter dringend das Tragen einer Mund-Nase-Maske empfohlen. Es bestehen darüber hinaus Zugangsbeschränkungen u.a. für Personen mit Krankheitssymptomen. 

Das Landgericht wird sein Vorgehen laufend der sich verändernden Lage anpassen. Aktuelle Informationen dazu werden auf den Internetseiten des Landgerichts bereitgestellt.  

Die Amtsgerichte des Bezirks werden aufgrund der jeweils individuellen Situation gesondert über die dort geltenden Regelungen informieren.