Coronavirus: Was Reiserückkehrer beachten müssen

Was müssen Reiserückkehrer beachten? Diese Frage stellt sich derzeit Menschen, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen wollen oder mit einer baldigen Reise liebäugeln.

Tatsächlich gilt eine Reihe von Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Menschen, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise und auf direktem Weg zu ihrer Wohnung, dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben. Dort müssen sie sich für die kommenden 14 Tage ständig aufhalten (häusliche Absonderung), auch bei einer negativen Testung auf Covid-19.

Dies gilt ebenso, wenn sie zunächst über ein anderes Bundesland nach Niedersachsen eingereist sind. Während der per Landesverordnung vorgeschriebenen Absonderung ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand angehören.

Dazu müssen die Einreisenden, die ihre geplante Unterkunft in Landkreis oder Stadt Osnabrück haben, eine digitale Meldeanzeige ausfüllen (Kontakt: siehe unten).

Die Pflicht zur 14-tägigen Absonderung sowie zur Meldung beim Gesundheitsdienst gilt nicht für Menschen, die keine Symptome einer Erkrankung an COVID-19 aufweisen und die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben.

Besondere Reglungen gelten für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte, deren Anmeldung zwingend erforderlich ist. Betriebe können dies über die E-Mail-Adresse saisonarbeiter@Lkos.de tun. Die Landesverordnung benennt weitere Ausnahmen. Diese können mit beruflichen Tätigkeiten, der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen oder der Teilnahme an Familienangelegenheiten zusammenhängen. Auskunft erteilt die Hotline der Niedersächsischen Landesregierung unter Telefon 0511 120 6000

Zudem überlegen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, ob sie einen Urlaub antreten können.

Die Bundesregierung rät derzeit von allen Reisen ab, auch innerhalb Deutschlands.

Es gelten bundesweit Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen. Übernachtungen soll es nur in notwendigen Fällen (etwa bei Geschäftsreisen) und „ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken“ geben.

Das Bundesinnenministerium bittet zudem alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen in das Ausland unbedingt zu unterlassen. Dies gilt auch für Aufenthalte in einer (eigenen) Ferienwohnung oder einem (eigenen) Ferienhaus. Das Auswärtige Amt hat außerdem eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland herausgegeben, die bis zum 14. Juni gilt.

Hintergrund der Warnung ist, dass Reisende weiterhin mit drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantäne und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen müssen. Aufgrund weltweiter Einreise- und Ausreisebeschränkungen sowie der Einschränkung des öffentlichen Lebens ist das Risiko, dass eine Rückreise nicht planmäßig angetreten werden kann, in vielen Zielländern derzeit hoch. Informationen zu den einzelnen Ländern sind erhältlich bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Nach Wiedereinreise nach Niedersachsen gilt zudem – wie oben beschrieben – die Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Absonderung und Meldung beim Gesundheitsdienst.

Kontakt: Das Meldeformular kann digital ausgefüllt werden und ist alternativ per Download erhältlich unter https://www.corona- os.de/formulare/. Auskünfte bei Fragen rund um die Meldeanzeige sind erhältlich beim Bürgertelefon der Kreisverwaltung unter 0541 5010

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