Neues Hilfsangebot für Pflegebedürftige in Niedersachsen

Gebäudereiniger-Handwerk bietet qualitätsgesicherte Unterstützung im Alltag an

Gemeinsame Initiative von Landesinnung und IKK classic – Gebäudereiniger entlasten ambulante Pflege – Pflegebedürftigen wird bis zu 125 Euro im Monat erstattet

Hannover, 28.04.2020. Pflegebedürftige Personen mit festgestelltem Pflegegrad, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro im Monat. Dieser Betrag kann eingesetzt werden, um die eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit zu fördern oder mit qualitätsgesicherten Angeboten die Pflegeperson zu entlasten.

Die Landesinnung Niedersachsen des Gebäudereiniger-Handwerks hat jetzt gemeinsam mit der IKK classic erstmals Mitarbeiter ihrer Mitgliedsbetriebe mit einer zweitägigen Maßnahme qualifiziert, um diese Unterstützung im Alltag mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen anbieten zu können. Weitere Termine sollen folgen. Das ursprünglich geplante Seminar wurde aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen ins Internet verlegt und als Webinar durchgeführt. Zuvor hatte das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Weiterbildungskonzept der Kooperationspartner genehmigt. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, mit dem sie Entlastungsleistungen auf Kosten der Pflegekassen erbringen können.

Wichtig: Hygiene in Haushalten mit Pflegebedürftigen

„Nicht erst seit der Corona-Krise ist Sauberkeit und Hygiene in Haushalten mit pflegebedürftigen Menschen ein wichtiges Thema. Aber deren Bedeutung ist nochmals gewachsen, denn die meisten von ihnen gehören aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen zur Risikogruppe, die besonders geschützt werden muss“, begründet Landesgeschäftsführer Andreas Schönhalz das Engagement der IKK classic. „Gebäudereiniger sind in Sachen Hygiene Profis mit großem Fachwissen und können Pflegepersonen in Privathaushalten genauso unterstützen, wie sie es seit Jahren bereits in Krankenhäusern oder Pflegeheimen tun.“

Die Sorge, dass mit der Fachkraft eine haushaltsfremde Person ins eigene Haus kommt und möglichweise den Corona-Virus mitbringt, kann Burkhard Räcker, Geschäftsführer der Landesinnung, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nehmen: „Alle notwendigen Hygienemaßnahmen, um dies zu verhindern, wurden im Seminar vermittelt. Außerdem sind sich alle Teilnehmer ihrer Verantwortung sehr bewusst und werden Vorsichtsmaßnahmen – wie Mindestabstand und Schutzkleidung – gewissenhaft einhalten.“

Neben der Vermittlung des Infektions- und Gesundheitsschutzes waren der persönliche Umgang mit Menschen mit Einschränkungen wegen Krankheit oder Behinderung sowie rechtliche Grundlagen Schwerpunkte beim Online-Seminar. „Wir sind froh, dass wir bei unseren Weiterbildungsmaßnahmen für diesen Part die IKK classic als kompetenten Partner an unserer Seite haben“, sagt Räcker. 

Unbürokratisch: Antrag nicht notwendig

Um Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch zu nehmen, ist kein gesonderter Antrag notwendig. Pflegebedürftigen, bei denen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, haben laut IKK classic automatisch Anspruch auf diese Leistung, wenn sie im eigenen Zuhause versorgt werden. Die gesetzlichen Pflegekassen erstatten maximal 125 Euro im Monat für entsprechende Dienstleistungen.

Liegt eine Abtretungserklärung vor, kann das Gebäudereiniger-Unternehmen auch direkt mit den Kassen abrechnen. Um haushaltsnahe Dienstleistungen auf Kosten der Pflegeversicherung erbringen zu können, ist es aber zwingend notwendig, dass das Unternehmen zertifizierte Angebote nachweisen kann.

Die niedersächsische Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks stellt Interessierten auf Nachfrage eine Liste mit qualifizierten Innungsbetrieben in Niedersachsen zur Verfügung.

Bildquellen

  • Bundesinnungsverband-des-Gebäudereiniger-Handwerks: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks