Zusätzliche Mittel für Kunst- und Kulturprojekte 2020 – Zuschussanträge bis zum 17. Mai im Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück einreichen

Die Arbeit der Kulturschaffenden ist durch die Corona-Pandemie in erheblichem Maße betroffen. Um die Kulturschaffenden in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, stellt die Stadt Osnabrück zusätzliche Projektgelder in Höhe von insgesamt 250.000 Euro bereit.

Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann zeigt sich hocherfreut zu der vom Rat beschlossenen Bereitstellung von 250.000 Euro für die Kulturschaffenden: „Dies ist ein sehr positives Signal an die Kulturszene, das vom Rat ausgeht. Viele Solokünstlerinnen und -künstler sowie Freischaffende in der Kultur fallen durch das Raster der Bundes- und Landesförderung und wir konnten bislang nur an die Grundsicherung verweisen.“

Die Leiterin des städtischen Fachbereichs Kultur, Patricia Mersinger, ergänzt: „Wir hatten verschiedene Modelle diskutiert. Wir haben die Aufstockung der Projektförderung vorgeschlagen, da hier alle zum Zuge kommen können und durch unsere vorhandene Verwaltungsstruktur die Bewertung durch Jurys sowie Abwicklung der Gelder und Beratung sichergestellt sind.“

Eingereicht werden können und sollen Ideen für Projekte, die sich mit der besonderen Situation in der Corona-Pandemie beschäftigen und/oder künstlerische Arbeitsformen aufgreifen und weiterentwickeln, die unter diesen Bedingungen möglich sind. Denkbar sind beispielsweise Online-Angebote, künstlerische Produktionen oder Recherchen und Entwicklungsarbeiten für künftige Projekte. Die Stadt Osnabrück ist ausdrücklich offen für experimentelle Ansätze und strebt eine niedrigschwellige Beurteilung an. Vorhaben mit einer Antragssumme bis zu 3.000 Euro können in einem vereinfachten Verfahren bearbeitet werden.

Die Zuschussanträge können bis zum 17. Mai 2020 im Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück eingereicht werden. 

Weitere Informationen, das Antragsformular sowie die aktuelle Förderrichtlinie sind auf der Homepage der Stadt Osnabrück abrufbar: www.osnabrueck.de/kulturfoerderung. Zudem steht der städtische Fachbereich Kultur bei der Antragsstellung für Beratungen zur Verfügung. Antragstellende werden gebeten, zunächst über die E-Mail-Adresse kulturfoerderung@osnabrueck.de Kontakt aufzunehmen.

Die Projektanträge, die zum 1. März 2020 eingereicht wurden, werden aufrechterhalten und mit den bis zum 17. Mai eingehenden Anträgen beraten. Falls die eingereichten Projektvorhaben aufgrund der aktuellen Entwicklung in einer geänderten Form durchgeführt werden sollen, können diese Änderungen ebenfalls bis zum 17. Mai mitgeteilt werden.

Die Verwaltung erwartet jetzt eine große Nachfrage auf die Projektförderung. „Wir sind gut vorbereitet und haben uns personell sowie organisatorisch entsprechend aufgestellt“, so Patricia Mersinger.

Bildquellen