Corona-Positionspapier 2: Shutdown sofort beenden – Soviel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig!

Eine Pressemitteilung der AfD Fraktion im Bundestag:

Berlin, 7. Mai 2020. Seit dem 27. Januar ist das neuartige Coronavirus auf deutschem Boden nachgewiesen. Erst einen Monat später, nachdem es bereits tausende Tote weltweit gab, erklärte Gesundheitsminister Spahn am 24. Februar: „Corona ist als Epidemie in Europa angekommen“. Am 22. März einigten sich Bund und Länder auf erste Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland.

Zwei Monate vergingen nahezu ungenutzt, bevor dann extrem weitgehende Maßnahmen getroffen wurden. Zwar verzichtete die Regierung auf eine allgemeine Ausgangssperre, doch wurden weitreichende Kontaktverbote verhängt, welche große Teile des Wirtschaftsleben und nahezu das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen brachten. Schulen und Universitäten wurden geschlossen, wer die Möglichkeit hatte in Heimarbeit seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wurde aufgefordert dies zu tun. Die Gastronomie wurde weitestgehend geschlossen, touristische Übernachtungen untersagt.

Der Besuch von Altersheimen wurde verboten, im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Grenzen wurden geschlossen, Dienstleistungen, die einen nahen körperlichen Kontakt erfordern, wurden untersagt, die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Inzwischen besteht eine flächendeckende Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel, nachdem vorher von der Wirkungslosigkeit, teilweise sogar Schädlichkeit von Masken die Rede war.

Ein weiterer Beleg für die Planlosigkeit, mit der die Regierung weitgehende Einschnitte in das Leben der Bürger vorgenommen hat und weiter vornimmt. Zusammenfassend wurden Grundrechte mit Verfassungsrang außer Kraft gesetzt und das Wirtschaftsleben der Exportnation Deutschland hart eingeschränkt. Zahlreiche Unternehmen mussten bereits Insolvenz anmelden; unzählige weitere befinden sich in massiver finanzieller Schieflage. Auch ihnen droht das Schicksal der Geschäftsaufgabe, sollten die Maßnahmen der Regierung weiter fortgesetzt werden. Ganzen Wirtschaftszweigen droht das Aus.

Wichtige Instrumente zur Bewältigung der Corona-Krise, beispielsweise die Beschaffung von medizinischem Material sowie die Steigerung der Intensivbetten, waren bisher von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet. So verschwanden unter anderen Millionen medizinischer Atemschutzmasken in Kenia. Zahlreiche Aufrufe deutscher Mediziner, die Bestände an Material zu erhöhen, verhallten im Gesundheitsministerium. Minister Spahn verkündete – wider besseren Wissens – Deutschland sei gut auf die Epidemie vorbereitet.

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung durch ihr zögerliches Vorgehen und die völlige Unterschätzung des Virus die späteren harten Einschnitte in Grundrechte und Wirtschaftsleben zu verantworten hat. Die Handlungen der Regierung blenden zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Sie sind von Intransparenz, Widersprüchlichkeit sowie Panik geleitet und nur bedingt zur Bewältigung der Krise geeignet. Der erfolgreiche Umgang anderer Ländermit der Krise legt nahe, dass bei frühzeitigem Handeln auf ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen, wie wirtschaftlichen Lebens hätte verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt wurde verpasst.

Die Auswirkungen der gegenwärtigen Zwangseingriffe auf die deutsche Wirtschaft sind verheerend. Noch im März ging das Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) davon aus, dass hierzulande 1,8 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Das Ifo-Institut rechnete dabei mit bis zu sechs Millionen Kurzarbeitern. Die Bundesagentur für Arbeit prognostizierte am 16. April die Zahl der Kurzarbeiter auf 3,4 Mio. bis zu 8 Mio. Bereits zehn Tage später, am 26. April betrug die tatsächliche Anzahl der Kurzarbeiter bereits über 10 Mio. Da die von der Regierung geplanten Kreditvergaben durch die KfW über die Hausbanken zu häufig scheiterten, hat die Bundesregierung eine bis zu 90 prozentige Risikoübernahme durch die KfW beschlossen, wobei die KfW eine eigene Prüfung bei Krediten von bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen unterlässt. Beim zusätzlich eingeführten Schnellkreditverfahren für Mittelständler mit Krediten bis zu 800.000 Euro trägt die KfW sogar 100 Prozent des Ausfallrisikos. Durch dieses Verfahren werden mit hoher Wahrscheinlichkeit gewaltige Haftungskosten auf den Staat und den Steuerzahler zukommen.

Ifo-Szenariorechnungen der volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown gingen bisher von folgenden Kosten aus, die tatsächlichen könnten weitaus höher liegen:
Shutdown Dauer 2 Monate = 255 – 495 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 7,2 – 11,2 Prozentpunkte
Shutdown Dauer 3 Monate = 354 – 729 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 10,6 – 20,6 Prozentpunkte
Pro Woche Verlängerung zusätzliche Kosten 25 – 57 Mrd.

Die prognostizierten Kosten eines dreimonatigen „Shutdowns“ belaufen sich, einschließlich der deutschen Haftungen bei EZB und ESM, auf bis zu 1,8 Billionen Euro. Aus diesen wenigen Zahlen ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, das Wirtschaftsleben sofort wieder aufzunehmen. Hilfszahlungen an Branchen und Unternehmen dürfen nicht an Bedingungen, wie etwa Co2-Neutralität oder angebliche Klimaverträglichkeit gebunden werden. Dies würde das Massensterben deutscher Betriebe nur weiter befeuern. Es darf nicht vergessen werden, welche Auswirkungen ein Zusammenbruch des Wirtschaftslebens für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Gesundheit der Bevölkerung und das gesamte öffentliche Leben haben könnte.

Die Kombination aus drohender Massenarbeitslosigkeit, dem Verschwinden ganzer Industrie- und Wirtschaftszweige, dem wirtschaftlichen Veröden ganzer Landstriche und Bundesländer, dem Auftreten flächendeckender Versorgungsengpässe und der Einschränkung von Freiheitsrechten könnte zu einer Gemengelage führen, welche wesentlich gefährlicher sein könnte als die Corona-Krise selbst.

Aus diesen Gründen muss eine Strategie verfolgt werden, die den Schutz der Bevölkerung einerseits nicht vernachlässigt, andererseits aber die massiven Grundrechtseingriffe und die verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen wirksam verhindert. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine sofortige Wiederaufnahme des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglichen, ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Wir wollen die verfassungsmäßigen Bürgerrechte wieder herstellen und weiteren Schaden für unsere Wirtschaft verhindern. Daher halten wir die sofortige Wiedereröffnung sämtlicher Geschäfte, Betriebe, Restaurants und Dienstleister, sowie öffentlicher Einrichtungen und kultureller Institutionen für notwendig und der Situation angemessen, sofern diese die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen können.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert:

1. Shutdown sofort beenden
Sämtliche Grund- und Freiheitsrechte sind unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.
Fortbestehende Maßnahmen sind ständig zu überprüfen, gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Einrichtungen folgen keiner nachvollziehbaren Logik des Infektionsschutzes.

Daher fordern wir die unverzügliche Öffnung von:
a) Hotels und Pensionen sowie gastronomischer Einrichtungen
b) Einrichtungen des Einzel- und Fachhandels, Dienstleistungsgeschäften und -unternehmen
c) Einrichtungen des religiösen Lebens sowie Gotteshäuser
d) Theatern, Opern, Konzerthäusern, Museen, Galerien, Ausstellungen und anderen kulturellen
Einrichtungen
e) Zoos und Tierparks
f) Sportvereinen, Sportstätten sowie Fitness- und Kosmetikstudios
g) Bildungseinrichtungen
sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften jederzeit gewährleisten können.
Zu Punkt g) schlagen wir vor die Schulklassen jeweils in zwei Lerngruppen zu teilen, von denen
die eine am Vormittag und die andere am Nachmittag unterrichtet wird. Der Stundenplan für die einzelnen Fächer ist entsprechend anzupassen, so dass die Unterrichtsverpflichtung für den einzelnen Lehrer gleich bleibt.

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

3. Keine digitale Überwachung durch Corona-Apps
Die Regierung hat bei der Corona-App jegliches Vertrauen verspielt. Sie wollte mit ihrem Vorgehen den Grundstein für die Überwachung der Bürger legen. Die AfD-Fraktion lehnt den Einsatz solcher Apps grundsätzlich ab, wenn diese nicht auf absoluter Freiwilligkeit sowie auf Open Source -Basis beruhen. Unter keinen Umständen dürfen Grund- und Freiheitsrechte an die Nutzung einer App gekoppelt werden.

4. Wirksame Steuerentlastungen
Die durch die Eingriffe der Regierung stark geschwächte Wirtschaft muss durch ein Konjunkturprogramm wieder angekurbelt werden. Die privaten Haushalte sind die letzte verlässliche Stütze für die deutsche Konjunktur. Eine spürbare Senkung der Steuerlast führt dazu, dass die Bürger mehr Geld in der Tasche haben, und das Konsumverhalten nachhaltig belebt wird. Hierzu ist
a) der reguläre Umsatzsteuersatz um 4 Prozentpunkte, der ermäßigte Umsatzsteuersatz um 2 Prozentpunkte zu senken und
b) der Solidaritätszuschlag vollständig und für alle zu streichen.
Die Volkswirtschaft wird dadurch in die Lage versetzt, sich mit marktwirtschaftlichen Instrumenten selbst zu helfen, wodurch die Abhängigkeit von staatlichen Hilfen und Subventionen reduziert wird.

5. Keine Vermögensabgabe
Die Forderungen nach einer (einmaligen) Vermögensabgabe zur Finanzierung der wirtschaftlichen Schäden infolge der getroffenen Corona-Maßnahmen der Regierung lehnen wir kategorisch ab.

6. Keine EU-gesteuerten Corona-Hilfen
Alle EU-Mitgliedstaaten sind wirtschaftlich in sehr ähnlicher Form von der Corona-Epidemie betroffen, da sich diese Betroffenheit nicht an der Anzahl der Corona-Infizierten bemisst, sondern am Ausmaß des „Lockdowns“. Statt einer Lastenteilung würden EU-weit gesteuerte Corona-Hilfen zu unnötiger Bürokratie durch nationale und EU-veranlasste Doppelstrukturen führen. In dieser Notsituation müssen sich die nationalen Förderinstrumente und Sicherungssysteme bewähren. Wir fordern daher insbesondere:
a) Keine Corona-, Euro-, oder Recovery-Bonds zu bewilligen
b) keine weiteren Kreditlinien durch den ESM zu bewilligen
c) keine Bürgschaften und Zahlungen der Mitgliedstaaten für einen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB)
d) keine gemeinsame Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedstaaten
e) keine gemeinsame Schuldenaufnahme durch Anleiheemissionen der EU-Kommission
f) keine Finanzhilfen oder Garantien der EU an die nationalen Arbeitslosenversicherungen
g) die Anleihekäufe durch die EZB nicht über das bereits erreichte Maß hinaus auszuweiten

7. Keine Klimaideologie bei Wirtschaftshilfen
Die Forderungen, Wirtschaftshilfen und Subventionen an klimapolitische und damit sachfremde Ziele zu binden halten wir für kontraproduktiv und gefährlich. Die Erweiterung der ohnehin fragwürdigen Klimaziele in Zeiten eines wirtschaftlichen Einbruchs und drohender Rezession zeugt von völliger Verantwortungslosigkeit.

8. Kurzarbeitergeld deutlich erhöhen
Zur Abfederung der Einkommensverluste infolge von Kurzarbeit, sollen insbesondere Geringverdiener ein deutlich erhöhtes Kurzarbeitergeld erhalten.

9. Strikte Grenzkontrollen
Voraussetzung für die Aufhebung von Einreisesperren sind stark ausgebaute Schnelltestkapazitäten. Einreisesperren müssen also aufrecht erhalten bleiben, bis verpflichtende Schnelltests bei der Einreise durchgeführt werden können.
Flankierend hierzu ist das Vorhalten von Isolationskapazitäten direkt vor Ort an Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen zu ermöglichen, um Infektionsketten aus dem Ausland so früh wie möglich zu unterbrechen.

Die illegale Einreise von Asylbewerbern und die Einreise aufgrund des mit dem UNHCR und der EU vereinbarten Resettlement und NesT-Programm sind gänzlich zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten massiven Reisebeschränkungen unterliegen, nicht aber sogenannte Asylbewerber, die illegal aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen.

10. Keine Impfpflicht – Priorisierung bei Impfungen
Nach der Entwicklung eines Impfstoffes, soll eine Priorisierung für Mitarbeiter im Gesundheitssystem und für Personen der Risikogruppe vorgenommen werden. Die Impfungen finden selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis statt. Eine explizite oder implizite Impfpflicht lehnen wir ab.

11. Untersuchungsausschuss Corona
Die Corona-Maßnahmen der Regierungen in Bund und Ländern sind in ihrem Umfang und ihren Auswirkungen einzigartig in der deutschen Nachkriegszeit. Maßnahmen und Entscheidungen dieses Ausmaßes dürfen nicht ohne demokratische Kontrolle und parlamentarischer Aufarbeitung bleiben. Die massiven Einschränkungen von Grundrechten, sowie die dramatischen wirtschaftlichen Folgen sind von größter Tragweite für die Menschen dieses Landes. Hunderttausende Unternehmen stehen vor dem Ruin, Millionen Beschäftigte bangen um ihre Arbeitsplätze.

Die Haushaltskosten können noch nicht in Gänze bemessen werden, liegen aber schon jetzt im Billionenbereich. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb eine Überprüfung des Regierungshandelns im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Mit diesem Instrument kann der gesamte Vorgang auf Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit Verhältnismäßigkeit sowie scheinbare Alternativlosigkeit geprüft werden. Klarheit in diesen Fragen liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft.

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