Die Coronaregeln der Niederlande

Amsterdam, Niederlande

Vermeiden Sie Menschenansammlungen, halten Sie 1,5 Meter Abstand

Ab Montag, dem 11. Mai können wir uns in den Niederlanden etwas mehr Raum geben und gleichzeitig das Coronavirus unter Kontrolle halten. Die Einhaltung der wichtigsten Grundregeln wird wichtiger denn je sein.

Deshalb wird sie auch weiterhin für alle gelten:

  • Waschen Sie sich oft die Hände.
  • Husten und Niesen an der Innenseite des Ellenbogens.
  • Putzen Sie sich mit Papiertaschentüchern die Nase und werfen Sie sie dann weg.
  • Geben Sie sich nicht die Hand.
  • Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern (2 Armlängen) zu anderen Personen ein.
  • So viel wie möglich zu Hause arbeiten

Sind Sie krank?

Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie eine Erkältung haben, wie z.B. Nasenschnupfen, laufende Nase, Niesen, Halsschmerzen, leichten Husten oder eine Erkältung bis 38 Grad Celsius.

  • Haben Sie auch Fieber und/oder Kurzatmigkeit?
    • Dann bleiben auch die Mitbewohner zu Hause.
    • Wenn Sie 24 Stunden lang keine Beschwerden haben, können Sie wieder nach draußen gehen.
  • Sind Sie 70 Jahre oder älter oder haben Sie eine schwache Gesundheit?
    • Seien Sie besonders vorsichtig. Es mag ratsam sein, bis auf weiteres so weit wie möglich zu Hause zu bleiben.
  • Vermeiden Sie Hektik und geben Sie sich gegenseitig Raum
    • Achten Sie darauf, dass Sie immer 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten können.
    • Wenn das nicht möglich ist, gehen Sie woanders hin.

Schritt für Schritt

Die niederländische Herangehensweise an die Bekämpfung der Corona hat sich bei der Kontrolle der Folgen des Virus gut bewährt. Das Risiko ist sicherlich noch nicht gebannt, aber wenn wir an den wichtigsten Maßnahmen festhalten, wird es nach und nach mehr Raum geben.

Das Kabinett beginnt mit der Anpassung der Maßnahmen vor Ort, lokal. Das wird wenig Verkehr auf den Straßen, im Verkehr und in den öffentlichen Verkehrsmitteln erzeugen. Danach folgen Anpassungen auf regionaler und dann auf nationaler Ebene. Gruppen wird es erlaubt sein, von klein auf groß zu wechseln, um alles so überschaubar und organisiert wie möglich zu gestalten. Die Einzelheiten dazu werden in der kommenden Periode noch genauer ausgearbeitet werden.

Ab dem 11. Mai:

  • Schule
    • Schulen in der Grundschulbildung, einschließlich Sonder-(Primar-)Bildung, Tagesbetreuung und Betreuung durch Gasteltern, öffnen am 11. Mai.
  • Sport und Spiele
    • Kinder bis einschließlich 12 Jahre können unter Aufsicht gemeinsam Sport treiben, sich bewegen und Aktivitäten im Freien verfolgen.
    • Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren dürfen unter Aufsicht miteinander Sport treiben, jedoch mit einem Abstand von 1,5 Metern zwischen ihnen.
    • Freiluftsport in Gruppen ist für alle Altersgruppen ab dem 11. Mai erlaubt, wenn sie 1,5 Meter voneinander entfernt sind. Keine Wettkämpfe, keine gemeinsamen Umkleideräume oder Duschen.
    • Nachtrag 11. Mai: Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren können an Aktivitäten (z.B. Scouting) teilnehmen und auch gemeinsam Sport treiben. Allerdings mit einem Abstand von 1,5 Metern.
  • Kontakt Berufe
    • Die meisten Kontaktberufe sind wieder möglich. Dazu gehören Fahrlehrer, (para)medizinische Berufe (Diätassistent, Masseur, Ergotherapeut, Zahnprothetiker usw.), externe Pflegekräfte (Friseur, Kosmetikerin, Pediküre usw.) und Alternativmedizin (Akupunkteur, Homöopath usw.).
    • Die Arbeit wird so weit wie möglich aus eineinhalb Metern Entfernung organisiert.
    • Die Arbeit erfolgt nach Terminvereinbarung, wobei der Unternehmer/Angestellte und der Kunde im Voraus besprechen, ob der Besuch ein Risiko darstellt.
  • Bibliotheken
    • Die Bibliotheken öffnen ihre Türen wieder für die Öffentlichkeit und ergreifen Maßnahmen, damit die Besucher einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können.

Öffentliche Verkehrsmittel

Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel nur, wenn es wirklich nötig ist, vermeiden Sie den Berufsverkehr und geben Sie sich gegenseitig Raum.
In Zug, Bus und U-Bahn wird Ihnen empfohlen, nicht-medizinische Mundschutzkappen zu tragen. Ab dem 1. Juni ist dies obligatorisch.

Über Mundmasken

In einer Reihe von Situationen ist es nicht möglich, den 1,5-Meter-Abstand einzuhalten. Reisende und Angestellte in öffentlichen Verkehrsmitteln sind daher ab dem 1. Juni verpflichtet, nicht-medizinische Mundschutzmasken zu tragen. Um eine Verknappung der Versorgung zu verhindern, soll es sich dabei nicht um Mundkappen handeln, die für die medizinische Versorgung bestimmt sind. Bei Kontaktberufen eliminiert eine Vorabprüfung viele Risiken. Das Tragen von Mundmasken ist dann nicht notwendig, aber es steht natürlich jedem frei, sie zu benutzen.


Die Erweiterungen ab dem 11. Mai sind möglich, weil die Kunden/Patienten dieser Sektoren hauptsächlich aus der näheren Umgebung stammen. Es wird also kein Druck auf den öffentlichen Verkehr ausgeübt werden. Auch Friseure, Optiker, Pediküre und dergleichen können Gesundheitsratschläge, wie z.B. Händewaschen, leicht befolgen. Schließlich ist mit diesen Erweiterungen die Chance der Gruppenbildung im öffentlichen Raum gering.

Auch in anderen Sektoren, wie dem Gastgewerbe, ist der Ruf nach einer Lockerung der Maßnahmen groß. Die Regierung versteht das sehr gut, denn die Maßnahmen verlangen uns viel ab, und die Konsequenzen sind beträchtlich. Deshalb will die Regierung weiter gehen, Schritt für Schritt, zusammen mit Unternehmen und Organisationen, die Pläne für die 1,5-Meter-Gesellschaft gemacht haben.

Maßnahmen können nur gelockert werden, wenn das Virus unter Kontrolle bleibt. Der 1,5-Meter-Abstand bleibt immer in Kraft. Wenn es wirklich notwendig ist, kann und muss eine Entscheidung, mehr Raum zu geben, rückgängig gemacht werden.


Prognose zum 1. Juni

Wenn das Virus unter Kontrolle bleibt, soll Folgendes zugelassen werden:

  • Sekundarschulbildung (die Art und Weise, wird noch ausgearbeitet );
  • Terrassen mit Sitzplätzen im Abstand von 1,5 Metern;
  • Kinos, Restaurants und Cafés sowie kulturelle Einrichtungen (wie Konzertsäle und Theater) können unter bestimmten Bedingungen geöffnet sein:
    • maximal 30 Personen (einschließlich Personal) und 1,5 Meter Entfernung;
    • Besucher müssen eine Reservierung vornehmen;
    • In einem vorherigen Gespräch zwischen Unternehmer und Kunde wird beurteilt, ob ein Besuch riskant ist.
  • Museen und Denkmäler können geöffnet sein, wenn Besucher im Voraus Eintrittskarten kaufen, so dass sie auf der 1,5-Meter-Distanz lenken können.
  • Da es um den 1. Juni im öffentlichen Nahverkehr wahrscheinlich noch verkehrsreicher werden wird, wird es irgendwann schwieriger, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Deshalb ist ab dem 1. Juni jeder verpflichtet, in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht-medizinische Mundmasken zu tragen.

Prognose vom 15. Juni

Wenn wir das Virus unter Kontrolle halten, kann der berufliche Sekundarunterricht (mbo) wieder Prüfungen ablegen und praktischen Unterricht erteilen. Es ist geplant, zu gegebener Zeit die berufliche Sekundarbildung (mbo) weiter zu öffnen und auch die Hochschulbildung wieder zu öffnen.

Erwartungen zum 1. Juli

Wenn das Virus unter Kontrolle gehalten wird, werden die Gemeinschaftstoiletten und -duschen in den Campingplätzen und Ferienparks am 1. Juli wieder geöffnet. Es ist auch zu hoffen, dass die maximale Besucherzahl für Kinos, Restaurants und Cafés, Kultureinrichtungen auf 100 erhöht werden kann. Dies gilt auch für organisierte Zusammenkünfte wie Gottesdienste, Hochzeiten und Beerdigungen.

Prognose zum 1. September

Wenn das Virus unter Kontrolle bleibt, öffnet sich auch die Türen für die Fitness-Clubs, Saunen und Wellness-Zentren, Betriebskantinen, Coffee-Shops, Kasinos und Sexarbeiterinnen.

Alle Kontaktsportarten und Hallensportarten sind wieder für alle Altersgruppen möglich. Sportwettkämpfe können ohne Publikum stattfinden. Dies gilt auch für den Profifußball.

Über Veranstaltungen mit großem Publikum, wie Festivals und große Konzerte, wird bis zum 1. September entschieden.

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Quelle: https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2020/05/06/vermijd-drukte-houd-15-meter-afstand

Stand: 11.Mai 2020

Für Änderungen siehe: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/nieuws

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