Prozess vor dem Landgericht Osnabrück wegen des Vorwurfs des Mordes am Augustaschacht steht vor dem Abschluss

Justitia

Das Verfahren vor der 6. große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Osnabrück wegen des Todes einer 75 Jahre alten Frau am Augustaschacht in Hasbergen steht vor dem Abschluss. Die Kammer verhandelt seit Juli 2019 gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten B., den jetzt 26-jährigen Angeklagten E., den jetzt 25-jährigen Angeklagten N. und den jetzt 36-jährigen Angeklagten P. (Az. 6 Ks 7/19). 

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück geht davon aus, dass das spätere Opfer, eine in Melle wohnende 75 Jahre alte Frau, im Juni 2018 Kontakt zu dem in Köln lebenden Angeklagten B. aufnahm, um von diesem ein gefälschtes Führerscheindokument zu erhalten. Der Angeklagte B. soll jedoch den Plan entwickelt haben, noch mehr Geld von der Frau zu erlangen und dazu sukzessive die anderen Angeklagten hinzugezogen haben. 

Am 14.12.2018 sollen dann die Angeklagten B. und E. die 75-Jährige in Melle aufgesucht und unter einem Vorwand nach Köln gelockt haben. In Köln sollen alle vier Angeklagten die Frau in einer Wohnung festgehalten haben, um von ihr Zugriff auf ihr vermeintliches Vermögen zu erhalten. Dabei soll die Frau schwer körperlich misshandelt worden sein. Die Erpressungsversuche sollen jedoch erfolglos geblieben sein. 

Am Abend des 14.12.2018 sollen schließlich die Angeklagten B. und E. die 75-Jährige mit dem Pkw zurück in den Raum Osnabrück gebracht haben. Dort sollen sie die Frau am Augustaschacht in Hasbergen getötet haben. Auf dem Rückweg und an den Folgetagen sollen die Angeklagten diverse Male, teils erfolgreich, teils erfolglos, den Versuch unternommen haben, mit Kontokarten des Opfers Geld abzuheben. Dadurch sollen sie insgesamt ca. EUR 3.000,00 erlangt haben. 

Die Angeklagten haben im Prozessverlauf unterschiedliche Angaben zur Sache gemacht. Insbesondere der Angeklagte B. hat eine Beteiligung an der ihm vorgeworfenen Tat bestritten, während die übrigen Angeklagten die Vorwürfe jedenfalls teilweise eingeräumt haben. 

Die Staatsanwaltschaft hat nach Schluss der Beweisaufnahme die erhobenen Vorwürfe in ihrem Plädoyer als weitgehend belegt angesehen. Dies betrifft sowohl die Misshandlung der Frau mit dem Ziel, an ihr vermeintliches Vermögen zu gelangen, als auch ihre Ermordung, an der jedenfalls B. und E. beteiligt gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft fordert daher für B. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für E. sei auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren zu erkennen. Zu seinen Gunsten sei zu berücksichtigen, dass er durch seine geständige Einlassung im Ermittlungsverfahren maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen habe. Deshalb sei die generell bei Mord vorgesehene lebenslange Strafe zu mildern. Für die Angeklagten N. und P. fordert die Staatsanwaltschaft wegen Beteiligung u.a. an einem erpresserischen Menschenraub zum Nachteil der 75-jährigen Frau Gesamtfreiheitsstrafen von 9 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 6 Monaten.

Die Verteidiger des Angeklagten B. haben für ihren Mandanten einen Freispruch beantragt. Eine Tatbeteiligung sei ihm nicht nachzuweisen. Die Verteidiger des Angeklagten E. haben – unter Berücksichtigung seiner Hilfe bei der Aufklärung der Tat – für ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von höchstens 11 Jahren gefordert. Die Verteidiger des Angeklagten N. haben kein konkretes Strafmaß beantragt. Die Verteidiger des Angeklagten P. haben eine Gesamtfreiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten beantragt. Er sei nur zu Beginn des Geschehens in Köln vor Ort gewesen, nicht aber bei der Misshandlung der Frau und daher hierfür auch nicht zu verurteilen. 

Ein Urteil des Gerichts soll – abhängig von einer Entscheidung über Hilfsbeweisanträge der Verteidigung – voraussichtlich am Mittwoch, dem 3. Juni 2020, um 13.30 Uhr in Saal 272 (Schwurgerichtssaal) des Landgerichts verkündet werden. 

Zur Vermeidung von Infektionsrisiken und zur Wahrung des Mindestabstandes sind die Zuschauerplätze in Saal 272 des Landgerichts wie in allen Sälen beschränkt. Ein Teil der Plätze ist für Medienvertreter reserviert. Die Plätze werden über Platzkarten am Eingang vergeben. 

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