Keine Schikane, sondern Schutz vor Ansteckung: Landkreis und Stadt Osnabrück erläutern strenge Vorschriften für NRW-Kreise

Osnabrück.

Keine Schikane, sondern ein Appell an die Rücksicht auf die niedersächsischen Nachbarn:

Landkreis und Stadt Osnabrück betonen noch einmal die Absicht, die hinter den strengen Vorgaben für Bewohner aus den vom Corona-Lockdown betroffenen Kreisen Gütersloh und Warendorf steckt. Die Verantwortlichen unterstreichen, dass die größtmögliche Verhinderung jeder Ansteckungsgefahr das gemeinsame Ziel dieser Verfügungen sei.

Wenn schon die Gesundheitsämter der beiden NRW- Kreise einen Lockdown mit strengen Vorschriften für ihr Gebiet als notwendig ansähen, dann sei es nur logisch und fair, diese Vorschriften auch genau deckungsgleich auf Landkreis und Stadt Osnabrück zu übertragen und so zu verhindern, dass möglicherweise infizierte Besucher aus NRW unbewusst Menschen in Niedersachsen anstecken.

Zur Frage nach den Kontrollen dieser Verfügungen stellen Landkreis und Stadt Osnabrück die eigene Verantwortung der Menschen in Gütersloh und Warendorf in den Mittelpunkt.

Es werde nicht gezielt etwa nach Autokennzeichen aus den beiden Kreisen Ausschau gehalten. Wenn aber etwa bei einem kleinen Verkehrsunfall mit Blechschaden die Adressen der Unfallbeteiligten aufgenommen würden und sich dabei herausstellt, dass mehr als zwei Mitglieder verschiedener Haushalte gemeinsam unterwegs seien, könne ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit drohen.

Ziel der strengen Vorgaben bis zum Dienstag der kommenden Woche sei, möglichst wenige Besucher aus Gütersloh und Warendorf für Freizeitaktivitäten in Landkreis und Stadt Osnabrück zu haben, die in ihren Heimatkreisen verboten sind.

Hintergrund:

Nach dem massiven Ausbruch von Corona rund um die Fleischfabrik Tönnies in Nordrhein-Westfalen und dem Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf hatten Landkreis und Stadt Osnabrück angeordnet, dass alle Vorschriften, die vom Land Nordrhein-Westfalen für die beiden betroffenen Kreise erlassen worden sind, für alle Menschen aus Gütersloh und Warendorf genau deckungsgleich bis zum 30. Juni auch in der gesamten Region Osnabrück gelten.

Damit ist es Personen aus Gütersloh und Warendorf untersagt, in Landkreis und Stadt Osnabrück Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen oder andere öffentliche oder private Kultureinrichtungen zu besuchen. Auch der Besuch von geschlossenen Räumen in Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist verboten. Nicht erlaubt sind der Besuch von Sportangeboten einschließlich Fitnessstudios, Kontaktsportarten im Freien und das Betreten von Sportanlagen. Auch von Besuchen in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern muss bis 30. Juni abgesehen werden, wobei es in Härtefällen Ausnahmen geben kann.

Für Personen aus Gütersloh und Warendorf nicht erlaubt sind Besuche von Bars und die Bewirtung an Theken in Gaststätten, der Besuch von Indoorspielplätzen oder von Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Wellnesseinrichtungen auch zum Beispiel in Hotels. Nicht besucht werden dürfen Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen und auch das Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum ist für Menschen aus Gütersloh und Warendorf in der Region Osnabrück nicht gestattet. Alle Arten von Festen und Versammlungen sowie Fahrten mit dem Reisebus oder sonstige Gruppenreisen mit Bussen fallen ebenfalls unter dieses Verbot.

Verstöße gegen diese Auflagen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus müssen alle Schüler aus Gütersloh und Warendorf, die Schulen in Landkreis und Stadt Osnabrück besuchen und alle Kinder, die in Kindergärten und Kitas oder von Tagesmüttern in Landkreis und Stadt Osnabrück betreut werden, vom 24. bis 30. Juni zuhause bleiben.

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