Corona: Neue Regelungen für Hoteliers, Gastronomen und Veranstalter

In der aktuellen Niedersächsischen Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 10. Juli gibt das Land Niederachsen Gastronomen und Veranstaltern genauere Angaben zum Betrieb Ihrer Einrichtungen. Wichtigste Neuerung: Hoteliers, Gastronomen und Veranstalter sind angehalten Hygienekonzepte zu erstellen.

In dem Hygienekonzept sind Maßnahmen vorzusehen, die die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern und welche es ermöglichen, die Abstandsregeln von 1.50 Metern einzuhalten. Diese Abstandregeln müssen schriftlich oder bildlich für jeden Gast kenntlich gemacht werden. Selbstverständlich muss prinzipiell weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese darf abgenommen werden, sobald ein Sitzplatz eingenommen wurde.

Zudem müssen Personenströme gesteuert werden, sodass keine Warteschlangen entstehen. Oberflächen und Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, und Sanitäranlagen sind regelmäßig und gründlich zu desinfizieren.  Räume müssen gelüftet werden können – und dies möglichst durch die Zufuhr von Frischluft.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat der Betreiber das Hygienekonzept vorzulegen und über dessen Umsetzung Auskunft zu erteilen.

Datenerhebung und Dokumentation 

Familienname, Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit müssen aufgeschrieben werden. Diese Daten dürfen nicht von anderen Gästen eingesehen werden können.

Um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen diese Daten mindestens drei Wochen aufbewahrt aber spätestens nach einem Monat gelöscht werden. Auf Verlangen sind die Daten dem Gesundheitsamt vorzulegen.

Der genaue Wortlaut der Verordnung kann auf den Internetseiten des Landes eingesehen werden: www.niedersachsen.de/coronavirus

Bildquellen