IHK-Fachausschuss Tourismus: Mittel des Sonderprogramms müssen Unternehmen erreichen

„Die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf Gaststätten, Hotels und Pensionen halten an. Der überwiegende Teil dieser Betriebe wird in den kommenden Monaten mit deutlich weniger Gästen die pandemiebedingt steigenden Kosten decken müssen.

Daher müssen die in der Wirtschaft dringend benötigten Landesmittel des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie in Höhe von 120 Millionen Euro die Unternehmen auch unbedingt erreichen.“

Dies erklärte Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses, anlässlich des jüngsten Austausches des Gremiums im Rahmen einer Videokonferenz über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmen. 

Nach den aktuellen Richtlinienentwürfen aus Hannover soll mit 70 Millionen Euro der überwiegende Teil der Mittel in Förderprogramme fließen, die sich gar nicht unmittelbar an die Unternehmen, sondern zum Beispiel an regionale und kommunale Tourismusorganisationen oder kommunale Gebietskörperschaften richten.

„Was die Unternehmen jetzt zum Überleben benötigen ist Geld, aber keine neuen Kampagnen oder Beratungsprogramme“, so Freiherr von Landsberg-Velen. Bisher sei jedoch nur eine Unterstützung der Gastronomie vorgesehen. Gaststättenbetreiber sollen nach derzeitigem Planungsstand aus den Landesmitteln für die Monate September bis Dezember eine Überbrückungshilfe von bis zu 2.500 Euro pro Monat als Zuschuss für anfallende Fixkosten erhalten. Zudem sind sogenannte niederschwellige Investitionshilfen geplant.

Unternehmen wie z.B. Beherbergungsbetriebe erhalten derzeit keine Unterstützung vom Land Niedersachsen

Andere Unternehmen der Tourismusbranche, darunter sämtliche Beherbergungsbetriebe, würden trotz ähnlich prekärer Situation auch künftig keine Unterstützung vom Land Niedersachsen erhalten. Noch bestehe die Möglichkeit nachzusteuern und Mittel des 2. Haushaltsnachtrags umzuschichten, so die Hoffnung und der Appell der IHK-Ausschussmitglieder. 

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