Melle: Amtsbekannter 18-Jähriger lieferte sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei

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Melle (ots)

Gegen 06:30 Uhr fiel einer Funkstreife aus Melle am Mittwochmorgen ein roter Audi S4 auf. Das Fahrzeug missachtete auf der Straße Zur Waldkirche in Melle-Bruchmühlen die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers. Die Beamten entschieden sich für eine Verkehrskontrolle und gaben dem Audi entsprechende optische und akustische Anhaltesignale, doch der Fahrer des Audi reagierte darauf nicht.

Es gelang den Beamten neben den Audi zu gelangen, der Fahrer konnte eindeutig identifiziert werden – es handelte sich um einen amtsbekannten 18-Jährigen aus Melle. Dieser gab nach dem Blickkontakt Gas und versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Stellenweise raste der Heranwachsende mit weit mehr als 100 km/h durch die geschlossene Ortschaft, immer in Richtung Landesgrenze. Der Audi überholte wiederholt knapp, stellenweise trotz Gegenverkehr. Nur den guten Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer ist es zu verdanken, dass es zu keinem folgenschweren Verkehrsunfall kam. Im Ortsteil Hoyel brachen die Beamten die Verfolgung ab, die Gefährdung für sich und andere Verkehrsteilnehmer erschien zu groß. 

Kurze Zeit später wurde die Staatsanwaltschaft Osnabrück über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Sie beantragte einen Beschluss beim Amtsgericht Osnabrück. Zwischenzeitlich machte die Polizei Bünde (NRW) den Audi in Spenge ausfindig. Ebenfalls wurde bekannt, dass der 18-Jährige seinen Arbeitsplatz bei einer Firma in Bünde hat. Das Amtsgericht erließ einen Beschluss, wonach der Audi S4 als Tatmittel zu beschlagnahmen sei. Der Beschuldigte und mitgeführte Sachen sollten ggf. nach dem Fahrzeugschlüssel durchsucht werden. Auch die Durchsuchung der Arbeitsstätte nach dem Beschuldigten wurde angeordnet. 

Durch die zuständige Polizei in Bünde (NRW) wurde der Beschluss des Amtsgerichtes umgesetzt. Der Audi wurde in Spenge beschlagnahmt, der 18-Jährige in Bünde angetroffen. In Bünde wurde ihm eine Blutprobe entnommen, er war zuvor wiederholt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer angetroffen worden. 

Der Heranwachsende muss sich nun unter anderem wegen der Missachtung von Anhaltezeichen, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. 

Der Führerschein war dem jungen Mann bereits zuvor wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wiederholter Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln durch das Amtsgericht Osnabrück entzogen worden.

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