
Die Regierung hat heute die Empfehlung für den Termin beschlossen
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag soll am Sonntag, 26. September 2021, stattfinden. Die Bundesregierung schlägt dem Bundespräsidenten diesen Wahltag vor. Eine entsprechende Empfehlung beschloss das Kabinett am Mittwoch.
Die Neuwahl des Deutschen Bundestages findet nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Das heißt, dass die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in der Zeit zwischen dem 25. August 2021 und dem 24. Oktober 2021 abgehalten werden muss.
Bundeswahlgesetz
Nach § 16 Satz 1 Bundeswahlgesetz wird der Wahltag, der ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss, vom Bundespräsidenten bestimmt. Die Bundesregierung unterbreitet ihm hierfür eine Empfehlung, dabei hat sie bei ihrer Entscheidung die terminlichen Präferenzen der Länder und der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen berücksichtigt.
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