Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lässt Beschwerde gegen BND zu

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde von Reporter ohne Grenzen gegen die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zur Entscheidung angenommen. Das teilte das Gericht in Straßburg am heutigen Montag mit.

Reporter ohne Grenzen wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, er habe mit seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht und damit die Menschenrechte der Beteiligten verletzt.

Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr ist dies ein Etappensieg für Reporter ohne Grenzen (RSF) in einem weiteren hochrangigen Verfahren gegen die anlasslose Massenüberwachung des BND. Denn nur zwei Prozent aller Beschwerden an den EGMR nehmen überhaupt die Hürde, dass das Gericht die Beschwerde zulässt und die Gegenseite zur Stellungnahme auffordert. Damit wird die Bundesregierung nun gezwungen sein, sich inhaltlich zu der Beschwerde zu äußern, die der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting im eigenen Namen und als Prozessbevollmächtigter von Reporter ohne Grenzen führt.

„Die anlasslose Massenüberwachung des BND ist weder mit dem Menschenrecht auf Privatsphäre noch mit der Pressefreiheit vereinbar. Wenn dieses Prinzip für die reine Auslandsüberwachung gilt, wie vom Bundesverfassungsgericht anerkannt, muss es auch die digitale Kommunikation deutscher Bürgerinnen und Bürger schützen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Deutsche Gerichte haben Klagen gegen die BND-Massenüberwachung bislang stets mit dem absurden Argument abgewiesen, die Betroffenheit sei nicht nachgewiesen worden. Das Verfahren beim EGMR bietet die Chance, diesen rechtsstaatlich unhaltbaren Missstand endlich abzustellen.“

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