Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück um mutmaßliche Messerattacke am Neumarkt steht vor dem Abschluss

Landgericht Osnabrück, Archivbild

Osnabrück. Das Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück gegen einen heute 32 Jahre alten Angeklagten aus Osnabrück wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen steht vor dem Abschluss (Az. 6 Ks 10/20).

Der Angeklagte soll am 21. März 2020 am Neumarkt in Osnabrück bei einer Auseinandersetzung um einen Post in dem Netzwerk „Instagram“ zwei andere Personen mit einem Messer verletzt haben.

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück soll es am 21. März 2020 gegen 21.00 Uhr vor einem Schnellrestaurant am Neumarkt in Osnabrück zu einem Streit und schließlich einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem der mutmaßlichen Opfer gekommen sein. Hintergrund soll ein Post des Angeklagten zum syrischen Bürgerkrieg in dem sozialen Netzwerk „Instagram“ gewesen sein. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll der Angeklagte dann ein Klappmesser gezogen haben. Mit diesem soll er den Pkw des einen mutmaßlichen Geschädigten beschädigt und es diesem schließlich in die Brust gestoßen haben. Mehrere Männer sollen daraufhin dem mutmaßlichen Geschädigten zur Hilfe gekommen sein. Einem der Männer, der zu schlichten versucht haben soll, soll der Angeklagte dann das Messer in den Bauch gestoßen haben. Danach soll der Angeklagte in das Schnellrestaurant gelaufen sein und selbst die Polizei gerufen haben. Die Verletzten mussten nach dem Vorbringen der Staatsanwaltschaft beide operiert und stationär behandelt werden.

Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte nach der Tat Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erhoben. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte bei beiden ihm vorgeworfenen Messerstichen den Tod der angegriffenen Männer jeweils zumindest billigend in Kauf genommen habe. 

Das Landgericht Osnabrück hat seit dem Oktober 2020 über die Vorwürfe Beweis erhoben. Es hat unter anderem diverse Beteiligte an dem Geschehen vernommen, darunter die beiden mutmaßlichen Opfer. Der Angeklagte hat sich zur Sache eingelassen. Er hat die Messerstiche eingeräumt, jedoch erklärt, er sei zuvor von einem Pulk von Männern, darunter die späteren mutmaßlichen Opfer, angegriffen worden. Zugestochen habe er nur, um sich zu verteidigen. Er habe um sein Leben gefürchtet. 

Am 21. Januar 2021 hielten die Beteiligten ihre Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft kam darin zu dem Ergebnis, der Vorwurf des versuchten Totschlags habe sich nicht bestätigt. Ein entsprechender Vorsatz sei dem Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit nachzuweisen. Allerdings sei der Angeklagte aufgrund der Messerstiche wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen der Sachbeschädigung an dem Pkw zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten zu verurteilen. Eine Notwehrlage habe nicht vorgelegen. Die Vertreter der beiden mutmaßlichen Opfer, die als Nebenkläger am Verfahren teilgenommen hatten, sahen dagegen übereinstimmend den Vorwurf des versuchten Totschlags als bestätigt an. Sie forderten jeweils, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren zu verhängen. Der Verteidiger des Angeklagten kam dementgegen zu dem Ergebnis, seinem Mandanten sei überhaupt kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen. Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt, nachdem er wie von ihm geschildert wegen des Instagram-Posts von einem Pulk von Männern umringt und angegriffen worden sei. Den Angeklagte sei daher freizusprechen, allenfalls sei eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung zu verhängen. Der Angeklagte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, entschuldigte sich abschließend für die Verletzungen, die er den beiden Männern zugefügt hatte.

Die 6. Große Strafkammer wird ihr Urteil am Donnerstag, dem 28. Januar 2021, um 11.30 Uhr in Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) verkünden. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. 

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  • LandgerichtA: Bianka Specker