Wendung im „Hundewelpen-Fall“ an der A46

Symbolfoto

Iserlohn.

Es gibt neue Erkenntnisse im Fall der aufgefunden Hundewelpen an der Autobahn, wir berichteten hier darüber, die eine Wendung in dem Fall bedeuten.

Mitarbeiter der Autobahnmeisterei fanden bei Reinigungsarbeiten auf dem Rastplatz „Leckerhorst“ an der Autobahn A46 in Fahrtrichtung Hemer am vergangenen Freitag zwei tote Hundewelpen. Die toten Tiere lagen im Grünstreifen und wiesen laut Polizeibericht „tödliche Verletzungen“ auf.

In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Märkischen Kreises wurde im Veterinäruntersuchungsamt Westfalen eine pathologische Untersuchung der toten Welpen veranlasst. Heute wurden das vorläufige Ergebnis bekannt. 

Öffnungen der Körper durch Tierfraß

Der Untersuchung zufolge waren die Lungen der Welpen nie belüftet. Sie haben nach Feststellung des Pathologen nie gelebt und folglich nie gelitten. Es handelt sich um Totgeburten.

Es ist ausgeschlossen, dass die Tiere getötet oder gequält wurden. 

Die Öffnungen der Körper sind durch Tierfraß entstanden, möglicherweise verursacht durch Ratten oder Krähen. Eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz scheidet aus. Es könnte sich um eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern handeln. 

Hinweise auf den möglichen Verursacher nimmt die Polizei Iserlohn unter 02371 9199 0 entgegen.

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