Steuerliche Hilfe in der Corona-Pandemie: Gewerbe- und Vergnügungssteuer kann auf Antrag gestundet werden

Osnabrück. Um Unternehmen in der Corona-Pandemie zu unterstützen, gibt es aktuell steuerliche Hilfen. So werden die festgesetzten Gewerbe- und Vergnügungssteuern für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Betriebe auf Antrag bis zum 30. Juni 2021 zinslos gestundet.

Anschlussstundungen können über Ende Juni hinaus gewährt werden, wenn eine angemessene, längstens bis zum 31. Dezember 2021 dauernde Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. 

Die laufenden Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer können von den Steuerpflichtigen nach wie vor auf Antrag herabgesetzt werden. Anträge beziehungsweise Auskünfte erteilen entweder die im Gewerbesteuerbescheid genannten Ansprechpartner oder Sigrid Hartwig, Telefon 0541 323 4123, E-Mail hartwig@osnabrueck.de.

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