Umweltfreundliche Streumittel für Gehwege

Mit Blick auf die kommenden winterlichen Verhältnisse weist der städtische Fachbereich Umwelt und Klimaschutz darauf hin, dass gemäß der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Osnabrück der Einsatz von Streusalzen auf Gehwegen im Rahmen der Anliegerpflichten nicht zulässig ist. 

Nur auf Rampen, Brücken und Treppenanlagen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken darf Salz ausgebracht werden. Obwohl die Anwendung von Streusalzen zunächst bequem ist, sind die negativen Begleiterscheinungen doch erheblich. Bäume, Sträucher und Bodendecker können mit steigender Salzkonzentration geschädigt werden oder sterben ab. Auch belastet der Salzeinsatz Gewässer und das Grundwasser und verätzt die Pfoten von Hunden und Katzen. 

Geeignete Streumittel sind Sand mit einer Körnung von circa zwei bis drei Millimetern, gebrochener Blähton oder aus Gestein hergestellter Splitt. Übrigens: abstumpfende Streumittel kann man auffegen und wiederverwenden. Wenn dies nicht möglich ist, können sie als Restmüll entsorgt werden.

Weitere Informationen zu Anliegerpflichten auf Gehwegen und Bürgersteigen erhalten Sie

  • beim Fachbereich Bürger und Ordnung, bei Frau Stiller

und zu umweltverträglichen Streumitteln

  • beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, bei Herrn Bludau

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