Wirtschaftsrat weist Heils Vorschlag für „Betriebsrätestärkungsgesetz“ zurück

Wolfgang Steiger: Gerade wegen Corona lautet das Gebot der Stunde: Weniger Bürokratie und Regulierung, Handlung und Haftung in eine Hand 

Berlin, 23. Februar 2021.  Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. weist den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ zurück.

„Die Forderung von SPD und Gewerkschaften nach noch mehr betrieblicher Mitbestimmung ist aus der Zeit gefallen“, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. „Gerade nach der Corona-Krise brauchen die Unternehmensführungen größtmögliche Flexibilität, damit sie ihre Betriebe wieder auf Wachstumskurs führen können – auch im Interesse der Beschäftigten. Das Gebot der Stunde lautet deshalb: Weniger Bürokratie und Regulierung.

Die Soziale Marktwirtschaft beruht darauf, dass Handlung und Haftung in einer Hand liegen. Wenn Unternehmenseigner mit ihrem Privatvermögen für den Unternehmenskurs haften, müssen die Zügel für die Festlegung dieses Kurses auch in ihrer Hand liegen“, so Wolfgang Steiger weiter. 

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind viele Betriebe darauf angewiesen, rasche und kostengünstige Entscheidungen zu treffen. Deshalb muss es aus Sicht des Wirtschaftsrates eher darum gehen, Unternehmern Handlungsspielräume zu eröffnen, etwa bei der Einführung von Kurzarbeitergeld für ganze Betriebe. „Die Vorschläge insbesondere der IG Metall gehen nicht zuletzt auch zu Lasten ihrer eigenen Mitglieder“, sagt Wolfgang Steiger. „Denn sie kosten Geld, das viele Unternehmen aktuell nicht haben, und gefährden damit den Bestand von Arbeitsplätzen. Mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage vieler Firmen ist es ein Unding, dass Arbeitgeber jetzt zusätzlich für externe Sachverständige zahlen sollen, die von den Betriebsräten bestellt werden.“

Auch die Idee von Bundesminister Heil, einen Sonderkündigungsschutz für Personen einzuführen, die einen Betriebsrat gründen wollen, sieht der Wirtschaftsrat aufgrund der damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten kritisch. „Wer wegen Schlechtleistung von Kündigung bedroht ist oder sich vor betriebsbedingt notwendigem Stellenabbau gegenüber seinen Kollegen in eine bessere Position bringen will, könnte einfach einen Betriebsrat gründen“, warnt Wolfgang Steiger. 

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