BOB möchte weiteres „Sterben“, insbesondere der kleinen Geschäfte in der Stadt Osnabrück verhindern

Bekanntlich leben die Geschäftsinhaber seit der erneuten Schließung ihrer Geschäfte von ihren Ersparnissen. Das gilt aber auch für alle Soloselbständigen. Sie sind bei den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten schlichtweg vergessen worden.

Die Regelung „Click&Meet“ wurde in Osnabrück wieder durch die ungünstigere Vorschrift „Click&Collect“ ersetzt.

Viele Geschäftsinhaber, deren Ersparnisse aufgrund des 1. Lockdowns aufgebraucht sind, werden bei anhaltender Schließung zur Geschäftsaufgabe gezwungen. Dies führt zwangsläufig zu einer Verödung der Innenstadt bis in die Randbereiche hinein. Dies sollte auf jeden Fall verhindert werden.

Der BOB sieht eine Unterstützungspflicht für diesen Personenkreis, der sich ohne eigenes Verschulden in Schwierigkeiten befindet. Da der Stadt durch die Gewerbesteuer die erforderlichen Daten vorliegen, sollte kurzfristig eine unbürokratische finanzielle Hilfe gewährt werden.

BOB im März 2021