Osnabrück: Schwerpunktkontrollen der Polizei

beschlagnahmter BMW

Am Freitag und Samstag führte die Polizeiinspektion Osnabrück eine behördenübergreifende Schwerpunktkontrolle im Stadtgebiet von Osnabrück hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Pandemie, des Phänomens „Verbotener Kraftfahrzeugrennen“ und der „örtlichen und überörtlichen Tuning- und Autoposerszene“ durch.

Die Stadt Osnabrück beteiligte sich an den Kontrollen mit Geschwindigkeitsmessanlagen und Messbeamten, und auch der Ordnungsaußendienst der Stadt Osnabrück war mit in die Kontrollen eingebunden.

Insbesondere die in dieser Szene beliebte Pagenstecherstraße wurde dabei von den beiden Behörden besonderes ins Auge genommen. Letztendlich wurden über 100 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. An den beiden Kontrolltagen wurden über 200 Geschwindigkeitsverstöße geahndet und 50 Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (Kontaktbeschränkungen, zu viele Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Fahrzeug oder Mindestabstand) zur Anzeige gebracht.

Darüber hinaus wurden weitere Verstöße (z.B. Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen baulicher Veränderungen an den Autos, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz) festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten-und Strafverfahren eingeleitet. Die Betroffenen müssen mit Strafverfahren, Verwarn- und Bußgeldern, Punkten in Flensburg und teilweise auch mit Fahrverboten rechnen.

Zudem wurden viele sogenannte Gefährderansprachen bei Personen aus der Szene durchgeführt und wenn es nötig war auch Platzverweise erteilt.

Ein „krasser Fall“ ereignete sich am Freitagabend auf der Pagenstecherstraße, wo sich zwei Autofahrer ein illegales Rennen lieferten. Beide Fahrer wurden dabei innerorts mit 120 km/h (vorwerfbare Geschwindigkeit) gemessen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurden die Führerscheine der beiden Fahrer und eines der Autos beschlagnahmt.

Ordnungsamt und Polizei werden weiterhin den Kontrolldruck hoch halten und insbesondere auch an den nächsten Wochenenden ähnlich gelagerte Schwerpunktkontrollen durchführen. Verstöße (insbesondere illegale Kraftfahrzeugrennen, Geschwindigkeitsverstöße und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz) werden dabei weiterhin konsequent geahndet.

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