Stadt & LK Osnabrück: Auftaktkontrolle für Fahrradfahrer im Straßenverkehr

Symbolbild

Osnabrück (ots)

Im Jahr 2021 legt die Polizei Niedersachsen bei ihrer Verkehrssicherheitsarbeit einen Schwerpunkt auf Fahrradfahrende im Straßenverkehr. Die Polizeiinspektion Osnabrück führte am 13. April eine Schwerpunktkontrolle zu diesem Thema durch.

Im Landkreis und der Stadt Osnabrück wurden ganzheitliche Kontrollen des Fahrradverkehrs durchgeführt. Ziel der Kontrollen war die Bekämpfung von Hauptunfallursachen, unter der Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten.

Es wurde Fehlverhalten gegenüber Radfahrern und zu gleichen Maßen Fehlverhalten von Fahrradfahrern in den Fokus genommen. Neben mündlichen Verwarnungen und der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde ein Schwerpunkt auf den Dialog gesetzt, um eine nachhaltige Wirkung bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Es wurden insgesamt 305 Fahrradfahrer kontrolliert, 60 davon auf Pedelecs. Ein Großteil der kontrollierten Personen trug keinen Fahrradhelm, es wurden Aufklärungsgespräche geführt, um für die Thematik zu sensibilisieren.

Eine Helmpflicht besteht bei Fahrern von Fahrräder und Pedelecs weiterhin nicht. Die kontrollierten Verkehrsteilnehmer zeigten sich häufig einsichtig. Vielfach wurde gegenüber den Kontrollkräften geäußert, dass regelmäßige Kontrolle begrüßt würden. Insbesondere, dass auch das Fehlverhalten des motorisierten Verkehrs zum Nachteil von Fahrradfahrern durch die Polizei kontrolliert und geahndet wird. 

Unterstützt wurden die Kontrollkräfte vom Präventionsteam der Polizeiinspektion Osnabrück, so waren auch tiefere Dialoge zu unterschiedlichen Themen möglich. 

Festgestellte Verstöße: 

Fahrräder ohne Pedelecs: 

   - 18 x Benutzung Mobiltelefon
   - 11 x Beeinträchtigung Gehör
   - 7 x Vorfahrtsverletzung
   - 66 x Nichtbenutzung Radweg
   - 33 x Radweg in falsche Richtung befahren
   - 39 x Befahren Fußgängerzone
   - 22 x sonstige Verstöße 

Pedelecs: 

   - 2 x Radweg in falsche Richtung befahren
   - 6 x befahren Fußgängerzone 

Kraftfahrzeuge: 


   - 3 x Missachten Rotlicht
   - 6 x Benutzung Mobiltelefon
   - 2 x Gurt
   - 32 x sonstige Verstöße (Rechtsabbiegen entgegen VZ 214; Vorgeschriebene Fahrtrichtung) 
   - 1x Straftat Verstoß Pflichtversicherungsgesetz 

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