Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht Osnabrück finden unter freiem Himmel statt

Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht Osnabrück finden unter freiem Himmel statt

Osnabrück, 12.04.2021

Das Amtsgericht Osnabrück weist darauf hin, dass bereits anberaumte Zwangsversteigerungstermine im April – erstmalig am 14.04.2021 um 09:00 Uhr – vor dem Hintergrund der Infektionsrisiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus unter freiem Himmel stattfinden werden.

Hierzu wird die bestehende Grünfläche zwischen dem Hauptgebäude des Amtsgerichts, der ehemaligen Santander-Bank und dem Parkhaus am Kollegienwall genutzt. Interessierte Bieter müssen sich im Versteigerungstermin – wie gewohnt – zur Abgabe von Geboten durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Gebote können nur mündlich im Versteigerungstermin abgegeben werden. Falls für eine nicht im Termin präsente Person mitgeboten werden soll, muss eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht vorgelegt werden.

Nähere Informationen zum Ablauf der Versteigerungstermine finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Osnabrück unter:

https://amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/zustaendigkeit-des-amtsgerichts-osnabrueck-112449.html

Die Immobilienversteigerungstermine des hiesigen Amtsgerichtsbezirks werden im Internet unter www.zvg-portal.de veröffentlicht.

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