Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform beschlossen. Neben Regelungen zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen und zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage enthält der Entwurf weitere wichtige Anpassungen, insbesondere zur Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, zum Urhebervertragsrecht, zum Erhalt des kulturellen Erbes, zur digitalen Nutzung im Bildungsbereich sowie zur Verfügbarkeit vergriffener Werke.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters: „Ein starkes und durchsetzbares Urheberrecht ist die Grundlage für ein lebendiges kulturelles Leben. Nur ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet, dass Kreative auch im digitalen Zeitalter von ihrer Arbeit leben können. Kulturelle Vielfalt braucht unabhängige Künstler. Ich habe mich im Zuge des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich dafür eingesetzt, dass diese Interessen Berücksichtigung finden. Dies ist umso wichtiger, als in der Corona-Pandemie die ohnehin oft schwierige wirtschaftliche und soziale Lage Kreativer krass zu Tage getreten ist. Bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung mussten alle Beteiligten Kompromisse machen, auch ich hätte mir an manchen Stellen eine deutlichere Stärkung der Rechte Kreativer gewünscht. Es war mir dabei wichtig, nach langen Auseinandersetzungen in Politik und Gesellschaft eine ausgewogene Balance zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu finden.“

Laut Gesetzentwurf müssen Upload-Plattformen wie beispielsweise YouTube künftig aktiv Lizenzen von Rechteinhabern erwerben, wenn sie ihre Umsätze zu einem erheblichen Teil mit deren geistigen Eigentum erzielen. Gleichzeitig erhalten die Urheber einen Direktvergütungsanspruch gegenüber den Plattformen. Dazu sagte die Staatsministerin: „Bei der Plattformhaftung gilt es, den bereits auf europäischer Ebene gefundenen Kompromiss sachgerecht umzusetzen. Deshalb war es wichtig, die Beschränkungen bei den sogenannten Bagatellnutzungen auf ein Maß zu reduzieren, das den Lizenzmarkt nicht über Gebühr beeinträchtigt.“

Außerdem sollen Verlage künftig wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Mindestbeteiligung der Urheber. „Damit kann die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der engen Zusammenarbeit zwischen Autoren sowie den Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften nun innerhalb eines klaren Rechtsrahmens fortgesetzt werden“, so Grütters.

Zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger erklärte Monika Grütters: „Ein eigenes Leistungsschutzrecht unterstützt Presseverleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte, damit sich ihr journalistisches Angebot angemessen refinanzieren kann. Hier geht es um die Stärkung journalistischer Qualitätsangebote, um den Erhalt der medialen Vielfalt und damit um einen wesentlichen Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses.“

*Die Redaktion verwendet zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum

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